Ich habe eine Frage an die Steuerprofis.
Bei uns wurde aufgrund einer EU-Verordnung(die für die Gemeinden noch nicht einmal bindend ist! :wall:) die Straßenbeleuchtung bzw. die Laternen versetzt. Hierzu wurden die Bürgersteige entpflastert, die Laternen versetzt und danach die alten Pflastersteine wieder verlegt. Um die Kosten anteilig auf die Anlieger umlegen zu können, wurde noch ein Leerrohr(für ein potentielles, späteres Glasfaserkabel) in den Gehweg eingelassen.
So schön, so gut. Die Rechnung (über eine Summe von der ich mir auch ein nettes Krönchen hätte kaufen können :rolleyes:) ist nun angekommen, und ich frage mich, ob ich den Betrag wenigstens steuerlich geltend machen kann(analog zu Reparaturen am Haus), oder etwa auch noch von meinem versteuerten Netto berappen muss.
Kennt sich jemand mit der Materie aus und kann ggf. mit entsprechenden Paragrafen oder Urteilen dienen?