Guten Morgen :)!
Grundsätzlich sagt man ja, man soll schlechtem Geld kein gutes Geld hinterher werfen aber ab und an gehts mir einfach ums Prinzip....
Ein Bekannter ("Freund") schuldet mir einen mittleren 3-stelligen Betrag. Schriftlich hab ich leider nichts ausser einer Facebookunterhaltung über 12 Tage und der Bitte er solle mir doch endlich meine xxx€ überweisen (also kein Vertrag oä., dass es die Forderung aber tatsächlich gibt kann man aber indirekt mit dieser Unterhaltung beweisen....)!
Jetzt stellt sich die Frage ob ich damit überhaupt zum Anwalt gehen KANN/SOLL oder ob die Wahrscheinklichkeit bei 99,6%, dass mich jeder Anwalt/Richter mit großen Augen anschaut und mich fragt ob ich das ernst mein.
Und natürlich ganz wichtig: "Was kostet mich der Spaß?" (nehmen wir mal an Verhandlung/Verurteilung - fertig...)
danke
Hans