Ergebnis 1 bis 11 von 11
  1. #1
    Yacht-Master
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    Hersteller-Garantie bei Grauimport

    Hallo Leute,

    kennt jemand das Verhalten (aus z. B. eigener Erfahrung) der deutschen Niederlassung von Breitling bei nicht-ausgefüllten oder durch Nicht-Konzessionär-ausgefüllten Garantiezertifikat, aber vorliegenden Rechnung eines Grauhändlers - wird die internationale Garantie verweigert und bei ggf. notwendiger Reparatur einfach eine Rechnung gestellt, oder wird kulanterweise die Garantie trotzdem gewährt?
    Grüße, Manuel

  2. #2
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
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    Selbst bei Grau-Kauf sollte das Zerti immer von einem offiziellen Konzi ausgefüllt sein, denn von Diesem wird die Uhr ja auch an den Grauen veräußert. Ansonsten Edding holen und Kaufdatum + Name eintragen und alles wird gut.
    Beste Grüße!
    Peter

  3. #3
    wenn die uhr noch in der garantiezeit ist kannst du zu jedem offiziellen breitling-konzessionär gehen !! du kannst z.b. die uhr bei juwelier a kaufen und bei juwelier b reklamieren wenn b offizieller breitling konzi ist... das ist bei breitling so ! such dir am besten einen konzi der auch offizielles service center ist - kannste auf breitling.com suchen- dann muss der die nicht einschicken wenn du glück hast !!!
    und lass die rechnung deines grauen weg sonst bekommst du bei deinem grauen bestimmt nix mehr weil sein kollege - bei dem er DIR die uhr besorgt hat - die konzession für breitling verliert...
    Geändert von CorumWatcher (23.12.2012 um 09:14 Uhr)

  4. #4
    Yacht-Master
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    Danke für die Info! Ich hätte bei der Fragestellung etwas spezifischer sein sollen, sorry!
    Es geht um den Fall, dass man Papiere erhält, aber diese entweder falsch oder gar nicht ausgefüllt sind. Z. B. möchte der ursprüngliche Konzessionär auf keinen Papieren erscheinen, um nicht in die o.g. Falle mit der Grauhändler-Rechnung zu geraten. D. h. die Uhr wird "blanko" weitergeschoben (Rolex druckt die Garantiekarte mittlerweile ja selbst mit dem Konzessionärsnamen vor, um diesen Weg zu verhindern) und der Grauhändler füllt kurzerhand selbst aus, oder die Papiere bleiben blanko.
    Wenn die Papiere nicht (richtig) ausgefüllt sind, muss Breitling keine Garantie gewähren, das ist für mich sonnenklar. Die Frage ist, ob Breitling sich in der Praxis kulant zeigt...
    Letztendlich kann es denen ja egal sein, wie die Uhren verkauft werden. Die Konzessionäre müssen ja irgendwie ihre überzähligen Zwangsabnahmeuhren weg bekommen!
    Grüße, Manuel

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Zitat Zitat von JoeBlack1822 Beitrag anzeigen
    Selbst bei Grau-Kauf sollte das Zerti immer von einem offiziellen Konzi ausgefüllt sein, denn von Diesem wird die Uhr ja auch an den Grauen veräußert. Ansonsten Edding holen und Kaufdatum + Name eintragen und alles wird gut.
    Bei der Edding-Aktion allerdings der Niederlassung gegenüber auch ausdrücklich, am besten schriftlich, sagen, dass man Kaufdatum und Name selbst eingetragen hat - sonst könnte man sich strafbar machen.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    Zitat Zitat von uhrvieh Beitrag anzeigen
    Letztendlich kann es denen ja egal sein, wie die Uhren verkauft werden. Die Konzessionäre müssen ja irgendwie ihre überzähligen Zwangsabnahmeuhren weg bekommen!
    Zwangsabnahmeuhren ist gut... Soweit ich weiß, wird kein Händler gezwungen, Breitling ins Sortiment zu nehmen... Ich weiß ja nicht, ob die Frage auf einen konkreten Fall beruht, aber ich würde die Uhr zunächst einfach dort zum Service geben, wo ich sie gekauft habe. Wenn wider Erwarten kein Service ausgeführt wird, kann man ja bei der Niederlassung nachfragen, wie der Fall gehandhabt wird. Würde mich aber nicht wundern, wenn eine Gleichbehandlung von Käufern, die beim Fachhändler die Uhr bezogen haben, und solchen, die bei Grauhändlern eingekauft haben, nicht vorgenommen wird; schließlich legt der Hersteller - aus nachvollziehbaren Gründen - Wert darauf, die Uhren über Fachhändler zu vertreiben.

  7. #7
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von CorumWatcher Beitrag anzeigen
    wenn die uhr noch in der garantiezeit ist kannst du zu jedem offiziellen breitling-konzessionär gehen !! du kannst z.b. die uhr bei juwelier a kaufen und bei juwelier b reklamieren wenn b offizieller breitling konzi ist... das ist bei breitling so ! such dir am besten einen konzi der auch offizielles service center ist - kannste auf breitling.com suchen- dann muss der die nicht einschicken wenn du glück hast !!!
    und lass die rechnung deines grauen weg sonst bekommst du bei deinem grauen bestimmt nix mehr weil sein kollege - bei dem er DIR die uhr besorgt hat - die konzession für breitling verliert...
    Was ein Quark.

    Bei Blanko Papieren gibt es sehr wohl Schwierigkeiten und Ansprüche werden eventuell nicht anerkannt ....
    Einfach mal die Garantiebedingungen lesen.
    Wie soll internationale Garantie gewährleistet werden wenn noch nicht einmal nachvollziehbar ist
    wo die Uhr her kommt.

    Im Falle eines Falles ist der Grauhändler dein Ansprechpartner,er soll das regeln.
    Du hast so nur Stress und Ärger und der Konzi,sollte es ein deutscher sein,bekommt eh einen
    netten Anruf oder Brief da er sich nicht einmal an die einfachsten Vorgaben von B gehalten hat.
    VG
    Udo

  8. #8
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von MSA Beitrag anzeigen
    Zwangsabnahmeuhren ist gut... Soweit ich weiß, wird kein Händler gezwungen, Breitling ins Sortiment zu nehmen... Ich weiß ja nicht, ob die Frage auf einen konkreten Fall beruht, aber ich würde die Uhr zunächst einfach dort zum Service geben, wo ich sie gekauft habe. Wenn wider Erwarten kein Service ausgeführt wird, kann man ja bei der Niederlassung nachfragen, wie der Fall gehandhabt wird. Würde mich aber nicht wundern, wenn eine Gleichbehandlung von Käufern, die beim Fachhändler die Uhr bezogen haben, und solchen, die bei Grauhändlern eingekauft haben, nicht vorgenommen wird; schließlich legt der Hersteller - aus nachvollziehbaren Gründen - Wert darauf, die Uhren über Fachhändler zu vertreiben.
    Ich meine, dass die "Zwangsabnahme" bei Herstellern dieses Segments recht verbreitet ist, also kaum vermeidbar, wenn man Luxusuhren verkaufen möchte.
    Ich will dort auch niemanden kritisieren, als Käufer möchte ich auch eine gewisse Auswahl beim Konzessionär vorfinden, und nicht nur das, was 99% der anderen sehen möchten. Ich jedenfalls.
    Danke für Deine Einschätzung. Ich vermute auch, dass es so ablaufen könnte. Allerdings, wissen ist noch besser.
    (BTW, ich ziehe den Kauf beim Konzessionär vor, im konkreten Fall ist die Uhr beim Konzessionär nicht vorrätig und beim Grauhändler deutlichst günstiger zu bekommen.)
    Grüße, Manuel

  9. #9
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Im Falle eines Falles ist der Grauhändler dein Ansprechpartner,er soll das regeln.
    Du hast so nur Stress und Ärger und der Konzi,sollte es ein deutscher sein,bekommt eh einen
    netten Anruf oder Brief da er sich nicht einmal an die einfachsten Vorgaben von B gehalten hat.
    Ist wohl das Einfachste! Danke!
    Grüße, Manuel

  10. #10
    der graue ist auf jedenfall der ansprechpartner.... wenn er nicht will meld dich per pn.....

  11. #11
    Yacht-Master
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    Ich bin noch einen Nachtrag schuldig:
    Manche Grauhändler entfernen sämtliche Garantiepapiere, dort ist eine Garantieabwicklung über den Hersteller ggf. gänzlich illusorisch. Statt dessen erhält man eine Händler-Garantie, über deren Wert man streiten kann. Der Einfachheit halber sollte man den Einkauf im Hinterkopf als "Gebrauchtkauf ohne Papiere, zwar neuwertig, aber ohne Garantie" verbuchen, ein paar Euro für Reparaturen einplanen und falls in den ersten zwei Jahren nichts kaputt geht sich freuen.
    Grüße, Manuel

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