Danke für die Info! Ich hätte bei der Fragestellung etwas spezifischer sein sollen, sorry!
Es geht um den Fall, dass man Papiere erhält, aber diese entweder falsch oder gar nicht ausgefüllt sind. Z. B. möchte der ursprüngliche Konzessionär auf keinen Papieren erscheinen, um nicht in die o.g. Falle mit der Grauhändler-Rechnung zu geraten. D. h. die Uhr wird "blanko" weitergeschoben (Rolex druckt die Garantiekarte mittlerweile ja selbst mit dem Konzessionärsnamen vor, um diesen Weg zu verhindern) und der Grauhändler füllt kurzerhand selbst aus, oder die Papiere bleiben blanko.
Wenn die Papiere nicht (richtig) ausgefüllt sind, muss Breitling keine Garantie gewähren, das ist für mich sonnenklar. Die Frage ist, ob Breitling sich in der Praxis kulant zeigt...
Letztendlich kann es denen ja egal sein, wie die Uhren verkauft werden. Die Konzessionäre müssen ja irgendwie ihre überzähligen Zwangsabnahmeuhren weg bekommen!
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23.12.2012, 09:58 #7Yacht-Master
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Grüße, Manuel
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