Zitat Zitat von Eureka Beitrag anzeigen
Ich frage mich gerade ob die Versicherung dein Problem ist oder die des Konzis. Du gibst die Uhr ab und hast Anspruch das dir der Konzi die Uhr zurückgibt oder wenn er sie verliert dir den Wert ersetzt. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Da gibt es ggf. einen "mittelbaren" Denkfehler. Für Ersatzansprüche bedarf es eines Verschuldens. Und wenn eine Uhr auf dem Versandweg ohne Verschulden abhandenkommt, dann wird Dreh- und Angelpunkt des Verschuldens nicht die Frage des verschuldeten Verlustiggehens sein, sondern mehr die Frage, ob es schuldhaft ist, wenn die Ware nicht vollständig versichert wird.