Da gibt es ggf. einen "mittelbaren" Denkfehler. Für Ersatzansprüche bedarf es eines Verschuldens. Und wenn eine Uhr auf dem Versandweg ohne Verschulden abhandenkommt, dann wird Dreh- und Angelpunkt des Verschuldens nicht die Frage des verschuldeten Verlustiggehens sein, sondern mehr die Frage, ob es schuldhaft ist, wenn die Ware nicht vollständig versichert wird.
Ergebnis 1 bis 17 von 17
Baum-Darstellung
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09.11.2025, 13:56 #6Au revoir,
Nils
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