Danke für die Thematisierung des irreführenden Händlerangebots! Für mich beinhaltet ein Fullset zwingendermaßen Uhr und dazugehörende ORIGINALPAPIERE, d.h. Papiere, die ZU DER UHR GEHÖREN UND MIT DER UHR AUSGELIEFERT WURDEN. Alles Andere (Box, user manual, Anker, Lünettenschutz…) sind nettes Beiwerk, sofern diese Dinge zeitlich zur Uhr passen, weil sie, wie Percy völlig richtig sagt, kein Alleinstellungsmerkmal für die jeweilige Uhr darstellen.

Originalpapiere sind gerade im Vintagebereich ein nicht zu unterschätzendes Asset, das sich i.d.R. in deutlich höheren Preisen für echte Fullsets widerspiegelt. Eine Uhr mit nachträglich dazugefügten Papieren als Fullset anzupreisen erfüllt den Tatbestand der Irreführung und ist daher m.E. strafbar.

Danke dem Forum und den aufmerksamen Mitgliedern für die lückenlose Aufklärung dieses Falles!