Auch das ist ein Irrglaube und in der jeweiligen BrandschutzVO des Landes geregelt. Die meisten haben meines Wissens nach immernoch eine Mindestfluchwegbreite von 1,00m bei mind. 20 Personen im Objekt; gibt es keine gegensätzliche Festlegung in der Hausordnung können Kinderwägen im Treppenhaus abgestellt werden.
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23.03.2023, 23:12 #18Yacht-Master
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