Der TS ist mit der Uhr nicht glücklich. Punkt.
Ich nehme an, es war ein Fernabsatzgeschäft, also hat er ohne wenn und aber ein WiderrufsR, von dem er Gebrauch machen darf. Wo ist also das Problem ??
Klar hätte er vorher alles mögliche checken können um zu sehen, dass ein Blattwechsel erfolgte. Damit musste er aber nicht rechnen.
Der Händler hingegen, der ja immerhin an die 20K für die Uhr bekommt, hätte es m.E eher wissen und darauf hinweisen können.
Mag sein, dass ich als RA das Ganze zu juristisch betrachte, aber so ist es nun mal....
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Baum-Darstellung
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04.12.2022, 17:40 #11
Geändert von Rolstaff (04.12.2022 um 17:43 Uhr)
Viele Grüsse, Jürgen
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