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  1. #1
    Milgauss Avatar von seth
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    Zitat Zitat von Edmundo Beitrag anzeigen
    Trotzdem würde ich es gern verstehen. Will man es nur nicht oder gibt es einen echten Grund dafür. Sind die 900W bewusst oder willkürlich gesetzt? Die Regelung ist schon klar, der Sinn dahinter ist es nicht. Nur daher dir Frage.
    MMn will man es aus steuerrechtlichen Gründen nicht. Ein Balkonkraftwerk ist kpl. "Anmeldefrei", daher aber auf die 800? Watt beschränkt ( durch den Wechselrichter). Willst du mehr installieren, musst du es nicht nur melden, sondern auch anmelden. Dann unterliegst du aber der "Steuerpflicht', bzw. Musst/ sollst du gewährleisten, dass dein Netzbetreiber auf deine Anlage zugreifen kann ( für evtl. Abschaltung/Drosselung/ etc.).
    Gruss M.

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von seth Beitrag anzeigen
    Ein Balkonkraftwerk ist kpl. "Anmeldefrei", daher aber auf die 800? Watt beschränkt ( durch den Wechselrichter).
    Das stimmt so nicht ganz. Du musst es schon beim Netzbetreiber anmelden, auch wenn du den eingespeisten Strom nicht vergütet bekommen möchtest. Hier spielt u.A. die Planung der Netze eine Rolle. Wenn plötzlich mehrere Tausend Haushalte unangemeldet Strom einspeisen, kann es theoretisch zu Überlastungen kommen.

    Ein Nachbar auf seinem Anbau mehreren Modulen mit insgesamt knapp 1,6 kW Maximalleistung. Alles was er nicht verbraucht kann er abends nutzen, da sein Stromzähler mechanisch arbeitet und auch rückwärts dreht. D.h. tagsüber zu viel produzierter Strom wird quasi gutgeschrieben. Ist aber natürlich nicht erlaubt.

    Sobald man das Balkonkraftwerk anmeldet erhält man von Netzbetreiber einen neuen Stromzähler, der eben nicht mehr rückwärts dreht.
    Beste Grüße,

    Roman

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