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  1. #1
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von ScottSpeed Beitrag anzeigen
    Interessant, weil rechtlich darf er das nicht und Rolex konnte das nicht durchsetzten.
    Aber ich bin auch dafür das die das machen.
    Theoretisch kannst du aber aus der Tür mit der Rechnung raus und am nächsten Tag die
    Karte schriftlich einfordern das sie dein Besitz ist. Er muss sie dann rausgeben.
    Das ist sachlich komplett inkorrekt ! Das Thema hatten wir schon ganz oft und es wurde von vielen Leuten - auch mir - rechtlich erläutert, dass das Einbehalten der Karte voll in Ordnung ist.
    Ganz kurz für dich : Der Käufer hat individual vertraglich zugestimmt, dass die Karte ihm erst nach Zeit x ausgehändigt wird.
    Es gibt auch kein Gesetz, dass vorschreibt, dass die Karte mit auszuhändigen ist.

    Woher kommt dieses verquere Rechtsverständnis und diese Urban Legend überhaupt ?!
    Geändert von Adam_Cullen (01.02.2022 um 10:15 Uhr)
    Grüße - Pat

  2. #2
    Datejust
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    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Woher kommt dieses verquere Rechtsverständnis und diese Urban Legend überhaupt ?!
    Auch wenn es etwas ins Off-Topic abgleitet - da hat sicherlich die verbraucherschützende Komplexisierung und Bürokratisierung des Rechts (insbesondere auf europäischer Ebene) einiges zu beigetragen. Willst du ausschließen, dass es irgendwo eine delegierte Verordnung betreffend die Vollständigkeit von an Verbraucher verkauften Uhren als Level-II-VO zu einer Verbrauchsgüterlieferumfang-Verordnung o.ä. gibt? Wenn du mal Wertpapiere, Vermögensanlagen oder Fonds öffentlich angeboten oder seit Inkrafttreten des ARUG-II eine HV eines börsennotierten Unternehmens einberufen hast, traust du denen alles zu.

    Hm. Jetzt stelle ich mir gerade die Frage, ob nicht Gesetzgebungsbedarf besteht, weil über Ladenpreis gehandelte Modelle ja weitestgehend an Männer verkauft werden. Gerade, weil Uhren ja mittlerweile auch Vermögensanlagen sind (im Fall von PP ja auch offiziell). Da wäre eine Quote von 40% Daytonas an Frauen und Transpersonen doch schon fast zwingend.
    LG
    Till

  3. #3
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    Das wird immer abstruser...

    Wenn man mit den Bedingungen des Konzessionärs nicht einverstanden ist,
    bekommt man halt keine Uhr.
    Ist das so schwer zu verstehen?

    LG
    Andreas

  4. #4
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von Aquinas Beitrag anzeigen
    Auch wenn es etwas ins Off-Topic abgleitet - da hat sicherlich die verbraucherschützende Komplexisierung und Bürokratisierung des Rechts (insbesondere auf europäischer Ebene) einiges zu beigetragen. Willst du ausschließen, dass es irgendwo eine delegierte Verordnung betreffend die Vollständigkeit von an Verbraucher verkauften Uhren als Level-II-VO zu einer Verbrauchsgüterlieferumfang-Verordnung o.ä. gibt? Wenn du mal Wertpapiere, Vermögensanlagen oder Fonds öffentlich angeboten oder seit Inkrafttreten des ARUG-II eine HV eines börsennotierten Unternehmens einberufen hast, traust du denen alles zu.

    Hm. Jetzt stelle ich mir gerade die Frage, ob nicht Gesetzgebungsbedarf besteht, weil über Ladenpreis gehandelte Modelle ja weitestgehend an Männer verkauft werden. Gerade, weil Uhren ja mittlerweile auch Vermögensanlagen sind (im Fall von PP ja auch offiziell). Da wäre eine Quote von 40% Daytonas an Frauen und Transpersonen doch schon fast zwingend.
    ;D

    Meine Frage war schon eher eine Suggestivfrage :P aber danke für deinen Input

    andreas : +10!
    Grüße - Pat

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