Zitat Zitat von Reverend_O Beitrag anzeigen
1.) Was ich nicht ganz verstehe - muss ich auch bei vorliegendem negativem PCR Test (weil z.B. schon vor Reisebeginn innerhalb der 48 Stunden Frist gemacht) noch das zuständige Gesundheitsamt verständigen? Ich denke nicht, aber die Formulierung ist für mich nicht ganz eindeutig.
Ja, das Gesundheitsamt ist immer zu verständigen, wenn Du im Ririskogebiet warst. Da schreibt die Verordnung aber keinen Weg vor - kann also per Mail, Telefon, Fax etc. erfolgen, manche Gesundheitsämter haben dazu auch ein Formular auf der Website. Die melden sich dann aber nicht zwangsläufig bei Dir - die meisten machen gar nichts. Du bist somit aber der Verpflichtung nachgekommen.

Das Testen ist dann separat zu betrachten und das musst Du nicht melden, aber eben auf Verlangen nachweisen können.