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    Day-Date Avatar von pfandflsche
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    eines vorneweg...ich bin kein jurist,sondern lediglich ein süd-neuköllner vollhonk,der nie eine zehnte klasse von innen sah.dessen ungeachtet,versuche ich mich mal an einigen erklärungen....

    ein laguiole ist ein klappmesser,dessen klinge in geöffnetem zustand lediglich von einer strammen rückenfeder in ihrer position gehalten wird.es hat weder eine werksseitig vorgesehene öffnungshilfe (daumenpin,daumenloch),noch eine selbsttätige arretierung.daher bedenkenlos zu führen.das gleiche gilt auch für ein opinel...denn zur verriegelung muss ich als anwender erst noch die metallhülse drehen.

    feststehend ist feststehend...ich denke,da gibt es keine mehrfache deutungsmöglichkeit.jagdnicker,fahrtenmesser,sog. "kampfmesser" oder das trachtenmesser,welches sich der wanniger-schorschi in die seitentasche seiner 8000-euro-lederhose steckt,um auf `d wiesn zu latschen,sind...feststehend.weshalb sich der schorschi das allerdings besser verkneifen sollte,erkläre ich später.und nein...brauchtumspflege ist leider kein argument.nicht auf `d wiesn.

    bislang sind feststehende messer bis zu einer klingenlänge von 12 zentimetern führfähig.künftig wird vermutlich bei sechs zentimetern schicht im schacht sein.wegen des sicherheitsgefühls der bevölkerung.klare sache.wir wollen uns ja alle sicher fühlen....

    führen bedeutet nicht transport...wer also sein neues japanisches küchenmesser mit 825 lagen damast vom schmied,laden,verkäufer oder vom "kochen mit freunden" in seine bude schleppt...oder von seiner bude zu genannten punkten retour....transportiert.dies geschieht,in dem er das ding in einem VERschlossenen behältnis herumträgt.messertasche,karton,rucksack.VERschloss en heisst nicht ABgeschlossen.

    erleichternd beim küchenmesser kommt hinzu,dass ihm..dem messer..die sogenannte "grungsätzliche waffeneigenschaft" fehlt.was ganz nebenbei bemerkt auch für rasiermesser gilt.weshalb es ganz merkwürdigerweise in ländern mit sehr restriktiven waffengesetzen (grossbritannien beispielsweise) offenbar ein gesteigertes nassrasur-bedürfnis gibt.auch bei jungen männern,bei denen der bartwuchs erst noch einsetzen muss.vorbereitung ist eben alles.

    kommen wir zum führen...es gibt analog zum transport von schusswaffen eine sogenannte "drei-hand-griff-regel".benötige ich mindestens drei handgriffe,um die handhabung des gegenstandes zu gewährleisten,dann transportiere ich.beispiel.... (messer)koffer..linker schnappriegel auf..rechter schnappriegel auf..deckel hoch...und schon haben wir die drei notwendigen handgriffe.

    hängt mein messer in einer gürteltasche mit einem druckknopf,lugt gar vorwitzig die rehpfote seitlich aus der trachtenhosentasche,blitzt die klammer des "edc" seitlich rechts aus der tasche der 25-unzen-jeans,benötigt der träger eben keine drei handgriffe.



    das ist in sofern noch nicht so dramatsich...solange ich kein einhandmesser oder ein feststehendes mit einer länge von mehr als 12 zentimetern mit mir führe.aaaber..und jetzt kommt es...

    das land,die stadt,der veranstalter von öffentlichen lustbarkeiten (volksfest,sportveranstaltung,konzert,theaterauffü hrung) kann ein führverbot aussprechen.das gilt dann für alle arten von messern..auch für schraubendreher...spitze gegenstände...kurz gesagt,alles oberhalb langer fingernägel.

    berlin tat das (bis es gerichtlich kassiert wurde) unter anderem am alexanderplatz und feierte dies als grossen erfolg...nun ja..einen kommentar hierzu erspare ich mir.

    im übrigen ist auch die gerne praktizierte entfernung des daumenpins bei einem einhandmesser nicht sooo rechtlich sauber,wie man annehmen könnte/dürfte...denn hier kommt wieder die "grundsätzliche waffeneigenschaft" zum tragen.die nämlich ist nur unmerklich durch die entfernung des pins herabgesetzt.alles recht schwammig und wurde juristisch bereits unterschiedlich behandelt.

    hoffe,geholfen zu haben.
    Geändert von pfandflsche (19.05.2019 um 06:41 Uhr)
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
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  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von pfandflsche Beitrag anzeigen
    kommen wir zum führen...es gibt analog zum transport von schusswaffen eine sogenannte "drei-hand-griff-regel".benötige ich mindestens drei handgriffe,um die handhabung des gegenstandes zu gewährleisten,dann transportiere ich.beispiel.... (messer)koffer..linker schnappriegel auf..rechter schnappriegel auf..deckel hoch...und schon haben wir die drei notwendigen handgriffe.
    Die Dreihand-Regel ist nicht im Gesetz verankert. Dort wird "wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird". gesprochen. Das kann man mit der Dreihand-Regel auslegen, aber bei einer Kontrolle wird dann doch geschaut, ob der Koffer / das Behältnis abgeschlossen ist, um eine Waffe nicht direkt in den Anschlag bringen zu können. Mag sein, dass das vor Gericht dann schlussendlich mit Bezug auf die Dreihandregel abgewiesen wird, aber den Ärger inkl. der Gefahr des Verlustes der Zuverlässigkeit mit allen daraus hervorgehenden Konsequenzen wird man sich sparen wollen. Das ist halt Auslegungssache des Richters und damit risikobehaftet.

    Von daher ist es erst mal wichtig zu wissen, was man den jetzt "normal" mitnehmen darf und wohin und was nicht. Die Art des Transportes für die anderen Messer ist dann der nächste Schritt. Und da würde ich eher konservativ auslegen als großzügig, zumindest für mich.

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