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  1. #12
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nein, Du musst nicht antworten. Einfach nichts machen, die müssen selber rausfinden, wer der Fahrer ist. Könnte ja sein, dass deren Foto schlecht ist und Du zugibst, dass Du der Fahrer bist: Dann bekommst Du den Bußgeldbescheid. Wenn das Foto schlecht ist und Du es nicht zugibst, dann könnte das Verfahren auch eingestellt werden. Erst beim Bußgeldbescheid musst Du reagieren (Einspruch oder zahlen).

    Wenn Du keine Rechtsschutz hast, lohnt sich das Vorgehen dagegen nicht. Du sagst selber, dass Du nicht dringend fahren musst, und mit messtechnischem Gutachten und Anwaltskosten kommst Du da auf € 2.000,-. Lohnt sich meist nicht. Und als Ersttäter musst Du den Führerschein auch nicht sofort abgeben.

    Edit: "nicht sofort" heißt nicht am Tag des Bußgeldbescheids, sondern Du kannst den Start des Fahrverbots selber wählen (innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten).
    Geändert von NicoH (22.09.2018 um 16:02 Uhr)
    Aber Pils seid Ihr beide, nich?

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