In einem Ladengeschäft hat mein kein Rückgaberecht. Ein Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz gibt es wenn der Vertrag beispielsweise via Interenet oder Telefon zu Stande kommt.
Daher konnte ich 2015 eine beim Grauhändler entklebte defekte Uhr zurückgeben. Der Knackpunkt war, dass bei diesem Grauhändler der Vertrag, trotz Übergabe vor Ort, vorher zu Stande kommt.