Die 1% Regelung entfällt ja, da es kein Dienstwagen des Unternehmens ist.
Und die EUR 0,30/km sollte er normalerweise auch nicht versteuern müssen. Ist eine ganz einfache Fahrtkosten-(/Spesen-)Abrechnung eines Arbeitnehmers für dienstliche Fahrten mit seinem Privat-Pkw.
Aber noch eine andere Idee (wenn das Steuerrechtlich noch geht, ging früher zumindest mal): du least über deinen Arbeitgeber ein Fahrzeug und dieser belastet dir die monatliche Netto-Leasingrate bei der Gehaltsabrechnung? Erstens gibt es für Firmen oft günstigere Angebote und zweitens (das war der eigentliche Vorteil) du musst die Mehrwertsteuer nicht bezahlen.
Könnte es sein, dass dein evtl. zukünftiger Arbeitgeber sich nicht sicher ist, ob du über die Probezeit bleibst und vorher abspringt? Er würde dann auf einem Auto rumsitzen, das er nicht benötigt (ist jetzt einfach eine Vermutung). Ich kenne einige Firmen, die den Mitarbeitern in der Probezeit den Dienstwagen mieten und erst danach ein Fahrzeug leasen.
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Baum-Darstellung
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25.01.2018, 15:59 #15Aloha
Micha
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