Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
"Wer seinen Flug vor der Stellung des Insolvenzantrags am 15. August 2017 gebucht hat, bleibt wegen «insolvenzrechtlicher Bestimmungen» auf den Kosten sitzen. Dies geht aus der Pressemitteilung des Unternehmens hervor.

Alle, die ihr Ticket nach dem Antrag gebucht haben, erhalten den Kaufpreis kostenfrei zurück. Für allfällige Mehrkosten könne man auf der Internetseite Beschwerde einreichen. (pma/uro)"
Hierzu mal noch eine Anmerkung:

Wenn die Dienstleistung mangels Personal (Krankheit) nicht erbracht werden kann, greift hier doch weder Insolvenzrecht noch Streikgrund, oder sehe ich das falsch.
Muss AB halt Piloten und Personal chartern Natürlich rein aus der Sicht des genervten Kunden.