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  1. #11
    Day-Date Avatar von pfandflsche
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    neben der tonne
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    vorsicht...

    der teufel steckt wie immer im detail...ein vermittels öffnungshilfe (pin oder daumeneingriffsöffnung) einhändig UND selbsttätig feststellendes messer ist unabhängig seiner länge,form oder oder wie auch immer geschliffener klinge IMMER verboten. verboten im sinne des führens. reine vitrinenstücke darf jeder haben.ist eines von genannten merkmalen nicht erfüllt,ist das ding "führfähig".



    ebenfalls zu den "verbotenen gegenständen" im sinne des führens sind faustmesser ( push dagger).ebenso für die dinger,die umgangssprachlich als butterfly-messer bekannt sind.ebenfalls für fallmesser (die dinger,bei denen durch schleuderbewegung die klinge aus dem griffstück schnalzt).

    bei beidseitig geschliffenen klingen kommt es auf das verhältnis von "hauptschneide" und zweiter schneide an.

    wenn selbst das durchtrennen eines sicherheitsgurtes das (mit) führen im auto kein hinreichender grund für eine ausnahme des führverbotes oben genannter gegenstände darstellt,wäre ich mit einer ungeprüften rechtsauslegung stets vorsichtig.

    speziell als inhaber besonderer erlaubnisse,die einem den umgang mit gegenständen,bei denen dinge vermittels gespannter gase durch läufe gertrieben werden,erlauben.

    nimmt man den pin heraus,so wird aus dem gezeigten messer ein normales,feststellbares messer,welches einem keine probleme bereitet.also beim führen.
    Geändert von pfandflsche (13.02.2017 um 09:19 Uhr)
    pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
    country music....three chords and the truth

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