Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Steuerfrage bei Immobielnkauf Neubauwohnung - Bau in 2016, Fertigstellung in 2017

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Ich habe dieses Jahr eine im Bau befindliche Eigentumswohnung gekauft.
    Der notarielle Kaufvertrag wurde im Juli 2016 unterschrieben.
    Die Wohnung wird vermutlich im Herbst 2017 fertiggestellt.

    Die Wohnung soll vermietet werden. Es besteht aber eine geringe Möglichkeit, dass ich sie doch selbst nutze.

    Fragen:
    1. Kann ich für die Steuererklärung 2016 die finanziellen Aufwendungen wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Zinsen, etc. steuerlich geltend machen, obwohl in 2016 keine Vermietung stattgefunden hat?

    2. Was passiert wenn ich in 2017 wider erwarten die Wohnung doch selbst nutze? Muss ich dann die für 2016 erfolgte Steuergutschrift mit der 2017er Steuererklärung rückwirkend gegenverrechnen?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.
    Gruß Pit

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Google sagt zu 1: https://www.steuertipps.de/haus-wohn...etung-absetzen und zu 2: würde ich klar davon ausgehen.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
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    So auch mein Verständnis.
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

  4. #4
    Daytona Avatar von Wurstsalat
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    Danke
    Gruß Pit

  5. #5
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Yep, so sehe ich das auch. Die Wohnung sollte mind. 5 Jahre fremdgenutzt sein. Anderenfalls wird Dir das Fa vermutlich die Gewinnerzielungsabsicht aberkennen.

    Rheinische Grüße, Frank

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
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    Hmmm... ich hatte immer 10 Jahre auf dem Schirm
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Nun bringt ihr einiges durcheinander...
    Wenn du im Zeitpunkt des Kaufes, die Absicht der Vermietung hattest, kannst du die von dir genannten Kosten über die Abschreibung als Werbungskosten absetzen. Ab dem Zeitpunkt, in dem du die Vermietungsabsicht aufgibst nicht mehr. Problem wird bei tatsächlicher späteren Eigennutzung (2017) sein, glaubhaft zu versichern, dass du ursprünglich vermieten wolltest.
    Dein Steuerberater wird dir da aber sicher weiterhelfen können.
    Gelungene Objektfertigstellung wünsche ich dir.
    Der 10 Jahreszeitraum betrifft andere steuerliche Fragen.

  8. #8
    Double-Red Avatar von sausapia
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    So ist es,
    der Zenhnjahreszeiitraum bezieht sich bspw. auf die Steuerfreiheit bei Verkauf. Die Vermietungsabsicht wird abhängig vom abgelaufenen Zeitraum schwieriger darzustellen sein.

    Rheinische Grüße, Frank

  9. #9
    Mil-Sub
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    Meine Auffassung ist, dass soweit das Objekt noch nicht fertiggestellt ist, auch keine Afa möglich ist. Afa Beginn ab Fertigstellung, somit erst in 2017.

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Womit du richtig liegst, sorry für meine Ungenauigkeit.
    Damit dürften für 2016 eh kaum Werbungskosten angefallen sein.

  11. #11
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von Masta_Ace Beitrag anzeigen
    Meine Auffassung ist, dass soweit das Objekt noch nicht fertiggestellt ist, auch keine Afa möglich ist. Afa Beginn ab Fertigstellung, somit erst in 2017.
    Sehe ich auch so.
    Andere Werbungskosten wären in 2016 zwar denkbar (etwa Anzeigenkosten o.Ä.), dürften in der Tat aber eher unwahrscheinlich.
    Jürgen

  12. #12
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Als Werbungskosten dürften in 2016 insbesondere die Finanzierungskosten abziehbar sein: Zinsen, Disagio, Kosten der Grundschuldbestellung (Notar und Gericht).
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
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    Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
    Nun bringt ihr einiges durcheinander...
    Wenn du im Zeitpunkt des Kaufes, die Absicht der Vermietung hattest, kannst du die von dir genannten Kosten über die Abschreibung als Werbungskosten absetzen. Ab dem Zeitpunkt, in dem du die Vermietungsabsicht aufgibst nicht mehr. Problem wird bei tatsächlicher späteren Eigennutzung (2017) sein, glaubhaft zu versichern, dass du ursprünglich vermieten wolltest.
    Dein Steuerberater wird dir da aber sicher weiterhelfen können.
    Gelungene Objektfertigstellung wünsche ich dir.
    Der 10 Jahreszeitraum betrifft andere steuerliche Fragen.
    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    So ist es,
    der Zenhnjahreszeiitraum bezieht sich bspw. auf die Steuerfreiheit bei Verkauf. Die Vermietungsabsicht wird abhängig vom abgelaufenen Zeitraum schwieriger darzustellen sein.
    Ah, jo! So war das! Danke für's Update!
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

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