Google sagt zu 1: https://www.steuertipps.de/haus-wohn...etung-absetzen und zu 2: würde ich klar davon ausgehen.
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18.12.2016, 21:33 #1
Steuerfrage bei Immobielnkauf Neubauwohnung - Bau in 2016, Fertigstellung in 2017
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe dieses Jahr eine im Bau befindliche Eigentumswohnung gekauft.
Der notarielle Kaufvertrag wurde im Juli 2016 unterschrieben.
Die Wohnung wird vermutlich im Herbst 2017 fertiggestellt.
Die Wohnung soll vermietet werden. Es besteht aber eine geringe Möglichkeit, dass ich sie doch selbst nutze.
Fragen:
1. Kann ich für die Steuererklärung 2016 die finanziellen Aufwendungen wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Zinsen, etc. steuerlich geltend machen, obwohl in 2016 keine Vermietung stattgefunden hat?
2. Was passiert wenn ich in 2017 wider erwarten die Wohnung doch selbst nutze? Muss ich dann die für 2016 erfolgte Steuergutschrift mit der 2017er Steuererklärung rückwirkend gegenverrechnen?
Danke im Voraus für eure Hilfe.Gruß Pit
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18.12.2016, 21:38 #2
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18.12.2016, 22:16 #3
So auch mein Verständnis.
Allerbeste Grüße
Thomas
"Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"
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18.12.2016, 22:35 #4
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18.12.2016, 22:48 #5
Yep, so sehe ich das auch. Die Wohnung sollte mind. 5 Jahre fremdgenutzt sein. Anderenfalls wird Dir das Fa vermutlich die Gewinnerzielungsabsicht aberkennen.
Rheinische Grüße, Frank
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19.12.2016, 07:31 #6
Hmmm... ich hatte immer 10 Jahre auf dem Schirm
Allerbeste Grüße
Thomas
"Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"
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19.12.2016, 07:41 #7
Nun bringt ihr einiges durcheinander...
Wenn du im Zeitpunkt des Kaufes, die Absicht der Vermietung hattest, kannst du die von dir genannten Kosten über die Abschreibung als Werbungskosten absetzen. Ab dem Zeitpunkt, in dem du die Vermietungsabsicht aufgibst nicht mehr. Problem wird bei tatsächlicher späteren Eigennutzung (2017) sein, glaubhaft zu versichern, dass du ursprünglich vermieten wolltest.
Dein Steuerberater wird dir da aber sicher weiterhelfen können.
Gelungene Objektfertigstellung wünsche ich dir.
Der 10 Jahreszeitraum betrifft andere steuerliche Fragen.
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19.12.2016, 07:54 #8
So ist es,
der Zenhnjahreszeiitraum bezieht sich bspw. auf die Steuerfreiheit bei Verkauf. Die Vermietungsabsicht wird abhängig vom abgelaufenen Zeitraum schwieriger darzustellen sein.
Rheinische Grüße, Frank
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19.12.2016, 08:19 #9
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.475
Meine Auffassung ist, dass soweit das Objekt noch nicht fertiggestellt ist, auch keine Afa möglich ist. Afa Beginn ab Fertigstellung, somit erst in 2017.
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19.12.2016, 08:38 #10
Womit du richtig liegst, sorry für meine Ungenauigkeit.
Damit dürften für 2016 eh kaum Werbungskosten angefallen sein.
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19.12.2016, 09:07 #11
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19.12.2016, 09:35 #12
Als Werbungskosten dürften in 2016 insbesondere die Finanzierungskosten abziehbar sein: Zinsen, Disagio, Kosten der Grundschuldbestellung (Notar und Gericht).
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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19.12.2016, 14:15 #13
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