Was du mit dem Käufer vertraglich vereinbart hast, wird die Gemeinde wenig interessieren.
Ich denke, du mußt bezahlen und darfst dir vom Käufer die Summe selber eintreiben.
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08.04.2016, 05:28 #8Double-Red
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Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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