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  1. #1
    Freccione Avatar von klazomane
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Bei der 5K Obergrenze wird auch das gesetzestreue Bargeschäft um 10K kriminell.
    Richtig; weil's dann eben nicht mehr gesetzestreu ist.
    Dass durch diese Obergrenze persönliche Freiheiten unangenehm eingeschränkt werden, kann ich aber dennoch nicht wirklich erkennen.
    Die Tatsache, dass ich das Geld überweise, anstatt es in Form von Papier zu übergeben, kann doch niemanden schmerzen. Und wenn ich Werte nicht digital auf der Bank liegen haben möchte, gibt es noch andere Alternativen statt Bargeld(Edelmetall, Diamanten, Uhren... die natürlich ähnlichen Wertschwankungen unterliegen können, wie eine Währung).

    Da fühle ich mich durch andere, bereits bestehende Gesetze eher in meinem Freiheitsgefühl eingeschränkt.
    Gruß, der Carsten

  2. #2
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Richtig; weil's dann eben nicht mehr gesetzestreu ist.
    Dass durch diese Obergrenze persönliche Freiheiten unangenehm eingeschränkt werden, kann ich aber dennoch nicht wirklich erkennen.
    Die Tatsache, dass ich das Geld überweise, anstatt es in Form von Papier zu übergeben, kann doch niemanden schmerzen. Und wenn ich Werte nicht digital auf der Bank liegen haben möchte, gibt es noch andere Alternativen statt Bargeld(Edelmetall, Diamanten, Uhren... die natürlich ähnlichen Wertschwankungen unterliegen können, wie eine Währung).

    Da fühle ich mich durch andere, bereits bestehende Gesetze eher in meinem Freiheitsgefühl eingeschränkt.

    Und wie wickelst du dann einen Face to Face Deal (ggf. mit Unbekannt) ab, wenn du bspw. eine gebrauchte Daytona sehen und gleich kaufen möchtest?
    Das geht dann nämlich nicht mehr auf legale Weise.

  3. #3
    Freccione Avatar von klazomane
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    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Und wie wickelst du dann einen Face to Face Deal (ggf. mit Unbekannt) ab, wenn du bspw. eine gebrauchte Daytona sehen und gleich kaufen möchtest?
    Das geht dann nämlich nicht mehr auf legale Weise.
    So wie es auch bisher am sichersten war, wenn man den VK nicht kennt:
    Übergabe in der Bank(Überweisungsbestätigungen sind fix eingeholt wenn der Käufer online mit Smartphone überweist).
    Geändert von klazomane (04.02.2016 um 11:14 Uhr)
    Gruß, der Carsten

  4. #4
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    So wie es auch bisher am sichersten war, wenn man den VK nicht kennt:
    Übergabe in der Bank(Überweisungsbestätigungen sind fix eingeholt wenn der Käufer online mit Smartphone überweist).
    Ok. Dann wird die Uhr übergeben. Und was ist mit dem Geld? Der Verkäufer möchte doch bestimmt sichergehen, dass die Überweisung, die der Käufer vor seinen Augen beauftragt hat, auch wirklich gut geschrieben wird. Soll die Uhr dann solange bei der Bank in Obhut gegeben werden?
    Gruß Percy



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