Ich habe zwar nur eine Mietwohnung auszustatten, und diese ist in einem Mehrfamilienhaus und so war ich bei einer Eigentümerversammlung, bei der der Hausverwalter so einiges erklärt hat, was zu beachten ist: das wichtigste: Dieses Gesetz ist nicht Bundes-, sondern Landesgesetz, und für Bayern wohl sehr strikt!

In Bayern müssen diese Brandmelder, die ab 2017 Pflicht sind, diverse (sinnige oder unsinnige) Kriterien erfüllen, welche ich, wenn hier Nachfrage besteht, gerne aus meiner Handnotiz von der Versammlung herausschreibe, nicht aber vor Übermorgen.

Grüße

Stefan