Die offzielle Regelung findet sich in der EU-Verordnung Nr. 820/2008:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...08:0022:DE:PDF

4.1.1. Verbotene Gegenstände
1. Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs
mitgenommen werden:
(...)
b) S p i t z e / s c h a r f e W a f f e n u n d s c h a r f e O b j e k t e
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
(...)
- alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
- Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material,
das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen,
(...)
- Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z. B. Bohrer und
Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen,
Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.

Würde es trotzdem nicht riskieren. Gibt Flughäfen, die das 100% nicht durchgehen lassen. Selbst mehrmals erlebt.