Dann hat die Bekannte den Unfall verschuldet?Wer haftet denn in dem Fall? Denke nicht das so ein altes Auto Vollkasko versichert war.
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07.05.2015, 09:37 #1Gesperrter User
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07.05.2015, 13:52 #2GMT-Master
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Gemäß dem Fall die Schuldfrage ist eindeutig geklärt und läge zu 100% bei der Bekannten von Gerald, dann "haftet", also zahlt die KFZ-Haftpflicht von Gerald den Schaden am anderen KFZ...sollte Gerald keine Vollkasko haben, bliebe er auf seinen Kosten und der Höherstufung sitzen. (Sollte er sogar "Keine sonstigen Fahrer" in seiner KFZ-Versicherung erfasst haben, kann sogar noch eine Regressforderung seitens seines Versicherers folgen, in vielen Bedingungswerken bis 5.000,- Euro, weil ein nicht berechtigter Fahrer das KFZ bewegt hat!)
Da Gerald vermutlich das Auto freiwillig seiner Bekannten überlassen hat, besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz seitens Gerald von seiner Bekannten. Sprich, kein Auto mehr und Höherstufung der KFZ-Haftpflicht.
Da wir die Details aber nicht kennen, sind dies natürlich alles nur reine Mutmaßungen...
Gruß
Dirk
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Wer haftet denn in dem Fall? Denke nicht das so ein altes Auto Vollkasko versichert war.
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