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  1. #1
    Comex Avatar von siebensieben
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    Themenstarter
    Wenn Aufteilung in Eigentumseinheiten früher als 2000, dann dürfte doch die Sperrfrist von drei Jahren nach Umwandlung, innerhalb derer man nicht auf Eigenbedarf kündigen dart, in diesem Fall irrelevant sein, da die Umwandlung schon viel weiter zurückliegt. Richtig? - Anschlussfrage: Wenn man jetzt in einer Mietwohnung wohnt und eben in die neu gekaufte selber einziehen möchte, ist dann die Begründung Eigenbedarf ok?
    77 Grüße!
    Gerhard

  2. #2
    Day-Date Avatar von Cosmic
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    Zitat Zitat von siebensieben Beitrag anzeigen
    ...
    Anschlussfrage: Wenn man jetzt in einer Mietwohnung wohnt und eben in die neu gekaufte selber einziehen möchte, ist dann die Begründung Eigenbedarf ok?
    Na klar. Das genau ist ja Eigenbedarf, Gerhard. Vorherige Obdachlosigkeit wird nicht vorausgesetzt.
    You can't always get what you want...
    Beste Grüße aus Greifswald
    Dirk

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