Zitat Zitat von ******** Beitrag anzeigen
vs.









Würde das also bedeuten: Wenn ich bei einem Händler via Mail kaufe "kaufe ich für xxx €" und wir eine persönliche Übergabe vereinbaren, die Bestimmungen für den Fernabsatzvertrag gelten?
Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
Ja Robert. Entscheidend ist das Causalgeschäft, nicht die Übergabe (= dingliches / Erfüllungsgeschäft).
kontaktaufnahme per email, kaufzusage per email, abholen und bezahlen der ware im geschäft des verkäufers und es trifft trotzdem ein fernabsatz ein?
wer hat denn diese schwa chsinnsregelung erfunden?