Jeder der das nutzen will weiss das. Imho ist das "gleich und offensichtlich".
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.htmlRein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Eh sehr interessante Seite!
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14.01.2015, 22:11 #3
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ist sexy
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