Ich meinte den Werbungskostenpauschbetrag. Wie Masta_Ace ausführte, scheinen es sogar andere Themen zu sein, die da rein spielen.
Früher wurde die Tabelle nur genutzt, wenn das zu versteuerende Einkommen (nicht das erhaltene Einkommen) klar war. Schau doch mal in Deinen letzten Bescheid nach dem zu versteuerenden Einkommen und nutze dann die Tabelle.
Edit: Können wir mal heute abend mal durchspielen mit einem fiktiven Wert.
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Baum-Darstellung
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27.05.2014, 11:18 #8
Geändert von AndreasL (27.05.2014 um 11:19 Uhr)
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Andreas: Redest du von dem Pauschbetrag (ca. 8.500) auf den keine Lohnsteuer anfällt oder was genau?
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