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  1. #1
    GMT-Master
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    7. Ausschlüsse
    Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Ver-
    sicherung ausgeschlossen:

    ...

    7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
    (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
    cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
    Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
    und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
    Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer ange-
    legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
    bunden sind).


    Auszug aus den AGB einer typischen Privathaftpflichtversicherung. (Ich gehe davon aus, daß die AGB in der Schweiz ähnlich aufgebaut sind.)

    Frage damit geklärt?

    Gruß
    Dirk

    Edit: Du hast es selber bereits gefunden.
    Geändert von mba1973 (31.03.2014 um 17:02 Uhr) Grund: Edit

  2. #2
    RAMichel
    Gast
    Zitat Zitat von mba1973 Beitrag anzeigen


    ...

    7.5 Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
    (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versi-
    cherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
    Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern
    und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel,
    Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer ange-
    legtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander ver-
    bunden sind).

    Danach wäre der Schaden gerade nicht von der Reguierung ausgeschlossen, denn seine Freundin ist keine Angehörige im Sinne der Versicherungsbedingungen.

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