Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung gibt, ist die Garagendachreinigung nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Die zweimalige Reinigung im Jahr scheint mir zudem unangemessen.
Sofern es für die Garagen gesonderte Mietverträge gibt, sind diese auf eine Regelung bzüglich Dachreinigung zu prüfen.