Ersatzwagen steht Dir erst bei nach gewiesener Reparatur zu, das wirst du knicken können.
Verbringungskosten für ggf. lackierbare Teile können sie Dir ggf. Etwas abziehen, das wars dann aber auch gewesen.
Im übrigen können/ dürfen die Versicherer auch bei fiktiver Abrechnung die durchschnittlichen Reparaturkosten zur Abrechnung ansetzen.