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  1. #1
    Das "schieben" von Aushilfsstunden ist nicht gestattet. Dein Arbeitgeber macht sich mit dem Überstundenkonto der Hinterziehung von Lohnsteuer strafbar.
    Grüße! Christoph

  2. #2
    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    Das "schieben" von Aushilfsstunden ist nicht gestattet. Dein Arbeitgeber macht sich mit dem Überstundenkonto der Hinterziehung von Lohnsteuer strafbar.
    ich meinte Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

    sorry.
    Grüße! Christoph

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