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  1. #1
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Lohn wird nicht ausgezahlt

    Ich bräuchte etwas Hilfe von dem allwissenden Forum
    Ich habe von Mai bis heute als Aushilfe gearbeitet (400€), angestellt auf 66 Stunden im Monat.
    Ich habe aber im Mai 34 Stunden gearbeitet, im Juni 134 Stunden und im Juli knapp 90 Stunden.
    Ich habe für den Mai 21 Stunden ausbezahlt bekommen, die anderen Stunden hat er vergessen. Die sollten als Überstunden angerechnet werden.
    Nun habe ich mein Gehalt für Juni noch nicht bekommen und will kündigen. (Am 15.Juli fällig). Auf Telefonanrufe und SMS reagiert der Chef nicht. Die überstunden sollten monatlich abbezahlt werden, sodass immer max 400€ pro monat sind. Bekomme ich meine Überstunden noch ausbezahlt, wenn ich kündige? Wie soll ich vorgehen.
    Ich bin student, falls das wichtig ist.

    Vielen Dank
    Toan
    Gruß Toan

  2. #2
    Deepsea Avatar von oli81-fdb
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    Ich würde mir einen Anwalt nehmen falls eine Rechtsschutz vorhanden ist !
    Gruss Oli

  3. #3
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    Gast
    erstmal locker weitermachen und anwalt.

    läuft mit hoher wahrscheinlichkeit auf vergleich hinaus.

  4. #4
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Themenstarter
    Leider keine Rechtsschutz vorhanden
    Aber zur not bezahl ich den Anwalt selber, da es mir nicht mehr um das Geld geht, sondern ums Prinzip.
    Gruß Toan

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Ist es überhaupt zulässig, dass bei 400euro-Basis vorgearbeitet wird?!
    LG Deni

  6. #6
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Ich weiss nicht, machen alle Mitarbeiter so, da er nicht genügend einstellt.
    Gruß Toan

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Ich weiss nicht, machen alle Mitarbeiter so, da er nicht genügend einstellt.
    Nicht zulässig und üblich ist kein Wiederspruch. Ich bin schon einige Jahre aus D weg. Ggf. hat sich da was
    verändert, aber zumindest früher durfte man kein Guthaben auf Euro 400,- Basis ansammeln.

    Da es aber um Arbeitsrecht (?) sollte eine Rechtsberatung - sofern sie nicht bereits durchs Forum in Form von PN
    erfolgt ist nicht die Welt kosten, oder...
    LG Deni

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    hab dir mal ne pn mit ner anderen möglichkeit geschickt

  9. #9
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Kann man als Student mit geringem Einkommen nicht sogar "Prozesskostenhilfe" beantragen?

    Rheinische Grüße, Frank

  10. #10
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Themenstarter
    Ja das Studentenwerk, biete das gegen einen eigenanteil von 10€ an.
    Aber direkt den weg über einen Anwalt gehen, ist das wirklich empfehlenswert?
    Gruß Toan

  11. #11
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Toan,
    Du sagtest doch, dass es Dir um´s Prinzip geht. Ich habe da auch ein übersensibles Rechtsempfinden und finde es traurig, wie ein Arbeitgeber "Geringverdiener" über den zu Tisch ziehen beabsichtigt (nach Darstellung der hier geschilderten Fakten).

    Rheinische Grüße, Frank

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
    Toan,
    Du sagtest doch, dass es Dir um´s Prinzip geht. Ich habe da auch ein übersensibles Rechtsempfinden und finde es traurig, wie ein Arbeitgeber "Geringverdiener" über den zu Tisch ziehen beabsichtigt (nach Darstellung der hier geschilderten Fakten).
    +1
    LG Deni

  13. #13
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Themenstarter
    Ja ich denke mal ich werde noch 1-2 Tage warten und ihn versuchen zu erreichen.
    Aber man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.
    Vorallem wenn der Chef grundsätzlich keine Vollzeitkräfte einstellt, aber die 400€ Kräfte und Teilzeitkräfte ordentlich Überstunden machen lässt.
    Gruß Toan

  14. #14
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das ist in der Tat ein Unding.

    Was aber Überstunden und deren Ausgleich, Zeitpunkt der Lohnauszahlung und Verfallsklauseln angeht, wäre ein Blick in den Arbeitsvertrag unverzichtbar.
    Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025

  15. #15
    Das "schieben" von Aushilfsstunden ist nicht gestattet. Dein Arbeitgeber macht sich mit dem Überstundenkonto der Hinterziehung von Lohnsteuer strafbar.
    Grüße! Christoph

  16. #16
    Zitat Zitat von oberstklink Beitrag anzeigen
    Das "schieben" von Aushilfsstunden ist nicht gestattet. Dein Arbeitgeber macht sich mit dem Überstundenkonto der Hinterziehung von Lohnsteuer strafbar.
    ich meinte Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

    sorry.
    Grüße! Christoph

  17. #17
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Ich hab leider keinen
    Nur einen Wisch unterschrieben, dass ich für 5,40€ zzgl. 0,6€ die Stunde arbeite und pro Monat 6-7€ für eine Getränkepauschale bezahle
    Gruß Toan

  18. #18
    love_my_EXII
    Gast
    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Ich hab leider keinen
    Nur einen Wisch unterschrieben, dass ich für 5,40€ zzgl. 0,6€ die Stunde arbeite und pro Monat 6-7€ für eine Getränkepauschale bezahle
    Ernsthaft, jetzt?

    Gruß,
    Oliver

  19. #19
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Themenstarter
    Leider ja
    Ich hab nach nem Arbeitsvertrag gefragt, die Antwort war, dass Aushilfskräfte keinen bekommen
    Gruß Toan

  20. #20
    love_my_EXII
    Gast
    Hast du zu deinen bisherigen Überweisungen wenigstens auch eine Gehaltsabrechnung bekommen?

    Gruß,
    Oliver

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