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  1. #1
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Abo Falle Zeitschrift ?

    Werte Mitinsassen, vor etwa 2 Monaten bekam ich einen unerwünschten Anruf einer Handwerker-Zeitung.
    Ich habe dem Anrufer freundlich erklärt, dass ich bereits versorgt bin und kein Interesse an seinem Käseblatt habe. Daraufhin hat er gesagt, er ließe mir ein kostenloses und unverbindliches Probeexemplar zukommen. Ich könne mir das Teil mal ansehen und er würde sich nochmal melden.
    Irgendwann kam so ein dünner Lappen von Zeitung, den hab ich eigentlich gar nicht groß beachtet und einfach weggeworfen.

    Am Montag kam nun eine Rechnung für das Quartal 2 und 3 über fast 90 Euro brutto. Die hab ich genommen und mit dem Kommentar, nicht von mir bestellt, per Fax an den dubiosen Verlag zurückgesendet.

    Jetzt kam gerade ein neues Heft, welches ich gleich gar nicht angenommen habe.

    Soll ich einfach abwarten, da ich weder eine tel. Zusage erteilt, noch etwas unterschrieben habe ?
    Oder soll ich meinen Anwalt mit dem Kleinscheiß nerven ?
    Es grüßt, Gerd G.

  2. #2
    RAMichel
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    Fordere doch einfach den der Lieferung zugrunde liegenden Vertrag in Kopie an.

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    vorab!!! = "kein Interessen" , Hörer einhängen = kein Problem


    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  4. #4
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    jo, immer am besten hören was der jenige will...nix sagen und auflegen. ich weiss wovon ich rede

  5. #5
    Deepsea Avatar von Joni123
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    Du hast nichts zu befürchten, da du keinen Vertrag geschlossen hast.
    Fordere doch, wie Thomas vorgeschlagen hast, den Vertrag, auf dem die Forderung beruhen soll und danach reagierst du gar nicht mehr auf irgendwelche Schreiben.
    Grüße

    Jonathan

  6. #6
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Ich wollte ja auch nicht, dass man mir irgendwas zuschickt. Werd jetzt da mal anrufen und nach dem Vertrag verlangen.
    Es grüßt, Gerd G.

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Warum die Zeitverschwendung? Zeitung in den Müll und alle Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben und was sonst noch kommt ebenfalls. Du hast nichts bestellt und fertig.

  8. #8
    ehemaliges mitglied
    Gast
    wer weiss was er am telefon genau gesagt hat

  9. #9
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Also, bisher 5 mal versucht die Nummer auf der Rechnung anzurufen. Schöne Endlosschleife mit viel Gelaber und: " Sie werden gleich verbunden".

    Hab ich mir schon gedacht. Warte jetzt mal ab ob da eine Mahnung kommt und dann sehn wir weiter.

    Der Verlag scheint für seine Seriosität bekannt zu sein. Es gibt sogar im Netz auf Aboalarm ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben .
    Geändert von DS-XELOR (03.07.2013 um 16:20 Uhr)
    Es grüßt, Gerd G.

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Nicht kündigen, du hast nichts bestellt! Ablage P und fertig, falls die es bis zum Mahnbescheid treiben dann natürlich Widerspruch. Die werden nicht klagen!

  11. #11
    RAMichel
    Gast
    Fordere den Vertrag an. Wenn etwas kommt. Strafanzeige. Fertig.

  12. #12
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Ich sehe das wie SPAM - je mehr man reagiert und darauf antwortet, umso schlimmer wirds.

    Ich würd alles in den Müll schmeissen - da kommt nichts mehr.
    Gruss
    Bernie

  13. #13
    RAMichel
    Gast
    Die Inkassojungs z.B. von prodefacto nerven ganz schön, wenn man nicht reagiert.

  14. #14
    Wristshotkönig des Jahres Avatar von Koenig Kurt
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    Und immer schön anrufen dort, dann verdienen die am Ende eventuell sogar doch noch was.

    I started out with nothin' and I still got most of it left

  15. #15
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Die Inkassojungs z.B. von prodefacto nerven ganz schön, wenn man nicht reagiert.
    Es ist nie zu spät, den richtigen Umgang mit Inkasso Schreiben zu lernen.

    Solchen Drückern auch noch nachtelefonieren, ich glaub es geht los. Würde, wie bereits schon erwähnt, alles direkt in der Rundablage P abheften und nicht weiter drüber nachdenken.

  16. #16
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Aber Vorsicht; ein Schufa-Eintrag(wenn auch unbegründet) kann nerven.
    Gruß, der Carsten

  17. #17
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Neues Schreiben von diesem Verlag in der Post, als Antwort auf mein Fax:


    "Vielen Dank für Ihre Nachricht ...... blabla.

    In einem telefonischen Verkaufsgespräch am 02.05.13 forderten Sie bei uns die "Zeitschrift Blabla" zur Ansicht an.

    Dieses Ansichtsexemplar konnten Sie, wie tel. versprochen, kostenlos testen. Da wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hörten, nahmen wir den Bezug auf.

    Den Bezug haben wir zum Ende des Bezugsjahres eingestellt. Der Bezug endet mit der Ausgabe 07/2014, im April 2014.

    Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns unter E-Mail: blabla ..... "






    Ich hab denen jetzt nochmal ein deftiges Fax gesendet und darin gefordert:

    weitere Sendungen an mich zu unterlassen, die unbegründete Forderung zu stornieren und mich in Zukunft mit Werbeanrufen nicht mehr zu belästigen.

    Sollten sie mir doch noch eine Mahnung schicken, werde ich rechtlich gegen dieses Geschäftsgebahren vorgehen und meine aufgewendete Zeit gerne in Rechnung stellen.
    Es grüßt, Gerd G.

  18. #18
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Aber Vorsicht; ein Schufa-Eintrag(wenn auch unbegründet) kann nerven.
    Strittige Forderungen werden nicht von der Schufa eingetragen.
    Es grüßt, Gerd G.

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Was ist das denn für eine dreiste Masche ?

    Unglaublich sowas
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  20. #20
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Erhält der Verbraucher keine Vertragskopie mit korrekter Widerrufsbelehrung, weiß er nicht, an wen der Widerruf zu richten ist. Damit verhindern die Werber, dass sich Kunden durch einen sofortigen Widerruf noch vor Erhalt der ersten Zeitschrift wieder vom Vertrag lösen. Da sich die Widerrufsfrist bei nicht erhaltener Widerrufsbelehrung auf unbestimmte Zeit verlängert, kann somit jederzeit sofort vom "Vertrag" zurückgetreten werden. Problematisch wird es, wenn Du mit der ersten Sendung eine solche Widerrufsbelehrung erhalten hast...
    Gruß, der Carsten

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