Zu dem Thema kann man sich hier im Forum schwarz lesen.

Hier aus einem beendeten Thread von 2009 ein paar Exempel.

Original von Ingo.L


Nochmal und nochmal und nochmal und nochmal und nochmal:


Wer keinen Nachweis über die Herkunft hat, sollte vor dem Verlassen der EU eine INF3 Bescheinigung beim Zoll erstellen lassen. Dann hat man bei der Wiedereinfuhr kein Problem. Ist doch nicht so schwer.


Quelle www.zoll.de :
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Original von Vanessa
Holger,

haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
Ein Diskussion bei der Wiedereinreise durchs grüne Türchen könnt u.U. länger dauern
Soweit die Theorie.

Im DSLR-Forum gibts es eine lesenswerte Übersicht zum Thema Einfuhr aus dem Nicht-EU Ausland, auch der Diskussionsthread ist recht informativ und es sind auch einige gute Tipps dabei.

Leider sieht die Praxis (zumindest manchmal) ganz anders aus:
Vor einem Jahr DSLR-Kameraausrüstung mit nach Florida genommen, Infos gelesen, Auflistung der Kamera & Objektive inkl. SN gemacht und zwei Stunden vor Abflug am Münchner Flughafen beim Zoll aufgelaufen.

Ich: "Ich nehme meine Kameraausrüstung mit nach USA, würde mir gern die Nämlichkeit bescheinigen lassen, für die Wiedereinfuhr"
Zöllner 1 zu Zöllner 2: "Da brauch ich das INF3, oder?" [Zöllner 1 fängt an Auszufüllen]
Zöllner 2: "Haben Sie die Rechnungen für die Geräte dabei?"
Ich: "Nein, dann bräuchte ich ja die INF3 nicht, weil ich dann bei der Einreise die passenden Rechnungen vorweisen könnte"
Zöllner 2: "Ja aber wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware in der EU gekauft haben, können wir Ihnen die INF3 nicht ausstellen, denn dann könnten Sie die Geräte ja zu einem früheren Zeitpunkt ins Land geschmuggelt haben, und wir würden Ihnen dann hier die Geräte 'waschen' "

Blieb mir also nichts anderes übrig, als unverrichteter (und unregistrierter) Dinge wieder abzuziehen.
Er hat ja im Prinzip Recht, bedeutet aber, wenn ich mit INF3 und meinem gesammelten Klump ins Nicht-EU Ausland fahre, ich vorher zum Zollamt, die Rechnungen mitschleppen und das INF3 ausstellen lassen muss.
Bisschen viel Aufwand dafür, evtl. das Risiko zu vermeiden, evtl. mit einem übel gelaunten Zöllner Verhandlungen über den Ursprung meiner privaten Waren führen zu müssen.

Von daher habe ich aber, wenn ich keinen Nachweis über die Herkunft habe, keine Chance, völlig problemlos durch den Zoll zu kommen.
Im Zweifel kann der Zöllner also auch z.B. für eine getragene, offensichtlich gebrauchte Rolex einen Herkunftsnachweis verlangen (denn die Uhr könnte ja zu irgendeinem Zeitpunkt unverzollt ins EU-Gebiet eingeführt worden sein), und die Nachweispflicht liegt, wie oben schon beschrieben, beim Eigentümer...

Das Einzige, was mir da z.B. zum Gebrauchtkauf von privat einfällt, ist, dass ich mir vom Verkäufer schriftlich (mit Ausweiskopie) bestätigen lasse, dass es sich um "reguläre" Ware handelt. Aber wer denkt da schon immer dran?

Just my 2 cents
Reverend_O