Mit meinem Hinweis auf den Sitz des Vermieters habe ich nicht in Frage stellen wollen, dass das deutsche Mietrecht anwendbar ist.
Selbstverständlich hat der Vermieter zusätzlich drei Monate Kaution gefordert. Das mit der zusätzlichen Bürgschaft läuft über die Konstruktion "Freiwillig und unaufgefordert zur Erreichung des Zustandekommens des Mietvertrags", das ist der Kniff, mit dem 551 Abs. 1 BGB ausgehebelt wird.
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		Thema: Schufa Auskunft
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	07.02.2013, 23:09 #9Yacht-Master  
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