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  1. #1
    Daytona Avatar von Smoke
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    Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?

    Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen und der Arbeitgeber wäre kein "Sparer" sondern "nett".
    Jürgen

  2. #2
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?

    Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen ...
    ... und das auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Urlaub verfällt zum 31.12., es sei denn, er konnte krankheitsbedingt oder aufgrund von betrieblichen Belangen nicht genommen werden.

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