Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?
Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen und der Arbeitgeber wäre kein "Sparer" sondern "nett".
Ergebnis 1 bis 6 von 6
Hybrid-Darstellung
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18.08.2012, 09:00 #1Jürgen
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18.08.2012, 10:51 #2ehemaliges mitglied 24812Gast
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