Zitat Zitat von karlll61 Beitrag anzeigen
Unterschlagung wäre besser, kommt aber auf dasselbe heraus. Grundsätzlich gehört aber das, was du auch bezahlt hast, dir. Es sei denn du kaufst etwas, das vorher schon durch eine Straftat in den Besitz des Verkäufers gekommen ist. Dann musst du sehen, wie du deine Kohle wieder bekommst.

Verrate doch bitte mal, bei welchem Konzi das war. Nicht dass anderen so etwas auch passiert.

Beste Grüße

Karl
Das war bei Wempe, ein anderer Konzi hat mir aber das gleiche erzählt.