Schön, mal wieder ein Lebenszeichen von Charles.
Zurück zu den gestohlenen Uhren und diesem schrecklichen Verlust.
Da in Austria ja der gutgläubige Erwerb von Diebesgut möglich ist, wenn man redlich handelt, stellen sich mir gerade folgende Fragen:
Wenn die Diebe die Uhren verkaufen ( mit Zerti ) und man würde solch eine Uhr unwissendlich und redlich in Deutschland erwerben, würde dann österreichisches Recht angewendet werden ?
Wenn die Uhren nicht versichert wären, wäre der Bestohlene dann der Dumme, wenn die Uhren auftauchen aber "redlich" erworben wurden ?
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Baum-Darstellung
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23.02.2011, 07:31 #28Es grüßt, Gerd G.
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