Schön, mal wieder ein Lebenszeichen von Charles .

Zurück zu den gestohlenen Uhren und diesem schrecklichen Verlust.

Da in Austria ja der gutgläubige Erwerb von Diebesgut möglich ist, wenn man redlich handelt, stellen sich mir gerade folgende Fragen:

Wenn die Diebe die Uhren verkaufen ( mit Zerti ) und man würde solch eine Uhr unwissendlich und redlich in Deutschland erwerben, würde dann österreichisches Recht angewendet werden ?

Wenn die Uhren nicht versichert wären, wäre der Bestohlene dann der Dumme, wenn die Uhren auftauchen aber "redlich" erworben wurden ?