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  1. #11
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    Zitat Zitat von WUM Beitrag anzeigen
    ist das jetzt nicht ein wenig zu streng Charles....was ich käuflich erworben habe ist meins und ich darf damit machen was ich will...wenn dann hinterher eine Revision verweigert wird...so be it.


    Gruss


    Wum
    Du kaufst nur den materiellen Teil der Rolex. Damit verbundene Immaterialgüterrechte verbleiben bei Rolex, wenn nichts anderes vereinbart ist.

    Du darfst -- je nach Land -- viel mit Deiner Rolex machen. Wer sie gewerbsmässig verändert oder jemanden dazu anstiftet, hat eben dazu keine Erlaubnis, auch wenn er vielleicht die gekaufte Rolex zu seinem privaten Gebrauch selber verändern darf. Wer das Zusatzteil schliesslich montiert, spielt übrigens keine Rolle, wenn der Zweck von Vornherein ersichtlich ist. (Gewinde das zu einer Rolex passt als Beispiel...).

    Wie weit international was erlaubt ist, weiss ich nicht. Vielleicht könnte man dank des Cassis-de-Dijon-Prinzips, wo dieses gilt, einen Weg finden, solche Uhren mit Rolex-Bestandteilen bzw. hauptsächlich aus solchen herstellen zu lassen. Das gilt auch für andere Veränderungen, die wir hier schon gesehen haben. Möglich, dass es in afrikanischen oder asiatischen Ländern etwas anders aussieht.

    Zu streng ist das überhaupt nicht. Der gute Ruf und die sagenhafte Qualität einer Rolex sind auch für die Träger wichtig. Für Sammler sowieso.
    Geändert von Charles. (08.10.2010 um 11:13 Uhr)

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