Zitat Zitat von ZaphodBee Beitrag anzeigen
Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.

Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.

Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)

Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?

Dann geh doch zu deinem Vermieter und frag, ob er einer Mietminderung zustimmen würde, wegen der Baubelästigung. Falls ja, dann könnt ihr beide das formale Schreiben gleich durchsprechen, das nötig ist.
Fall Nein, gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten oder danke für das Gespräch sagen, weiter zahlen und gutes Verhältnis behalten.

Gruß Marc