Es gibt Fälle, in denen das angemessen ist, z.B. bei einer möglichen Geschäftsgründung während der Ehe. Stell Dir mal vor, Dir gehört ein Geschäftsanteil eines während der Ehe gegründeten Unternehmens, Du lässt Dich scheiden und Deine Ex will plötzlich ausbezahlt werden. Aus der nächsten Gesellschaftersitzung gehst Du nicht fröhlich raus...