stimmt leider, nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung
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17.03.2009, 20:15 #1
Baufinanzierung vorzeitig beenden
Hallo,
irgendwie komme ich nicht zurecht, wir haben vor sechs Jahren ein Bauspardarlehen (133000) (10 Jahre fest zu 4,1) aufgenommen und gleichzeitig einen Bausparvertrag abgeschlossen, in dem bis jetzt ca. 30000 angespart wurden, wir wollen das Ganze jetzt vorzeitig beenden, d.h. die Summe komplett abzahlen.
Habe verschiedene Auskünfte der BSK bekommen, geht, geht nicht, man kann eine kleiner Summe tilgen usw. (Kosten der Berechung 175 Euro)
Habe mich ein bischen Schlau gemacht, kann es sein, das so eine Auflösung zwischen 10 und 17000 Euro kostet??
http://www.focus.de/immobilien/finan...aid_53983.html
macht ja dann keinen Sinn, da ist es ja besser, das Geld noch 4 Jahre anzulegen, und dann die gesammte Summe zu tilgen.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, oder ist bei einer BSK.
DankeGruß Rudi
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17.03.2009, 20:32 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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17.03.2009, 20:42 #3
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- 1.675
RE: Baufinanzierung vorzeitig beenden
Die BSK möchte selbstverständlich nicht auf den Zinsertrag von 4,1 % verzichten. Die haben die Darlehenssumme schließlich vor 6 Jahren refinanziert.
Vielleicht kannst Du ja einen, für beide Seiten erträglichen, Deal aushandeln.
LG Christoph
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17.03.2009, 20:54 #4
Also, wir haben letztens so einen Kredit einfach aufgelöst.
Ohne Vorfälligkeistentschädigung.
Du mußt im Vorfeld über Jahre einfach brutal auftreteten.
Also nicht so ich bin ein harter Geschäftsmann, sondern eher so:
Ihr könnt mich eh am Arsch lecken,
da geht einiges, wenn der Angstschweiß fließt, sobald Dein Name fälltSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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17.03.2009, 21:03 #5
Hesselbach, der Rudi meint nicht nicht Bank spielen daheim mit der Kinderpost
Ich stell mir gerade vor, wie meine Bankerin reagieren würde, wenn ich so mit der reden würde.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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17.03.2009, 21:03 #6Original von karlhesselbach
Also, wir haben letztens so einen Kredit einfach aufgelöst.
Ohne Vorfälligkeistentschädigung.
Du mußt im Vorfeld über Jahre einfach brutal auftreteten.
Also nicht so ich bin ein harter Geschäftsmann, sondern eher so:
Ihr könnt mich eh am Arsch lecken,
da geht einiges, wenn der Angstschweiß fließt, sobald Dein Name fälltGruß Rudi
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17.03.2009, 22:31 #7ehemaliges mitgliedGast
Sorry, aber Vertrag ist Vertrag. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach Veträge lösen könnte ohne Entschädigung des anderen Vertragspartners? Was würdest Du denn machen wenn deine Bausparkasse vertragsbrüchig wird?
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17.03.2009, 22:48 #8
- Registriert seit
- 22.02.2009
- Beiträge
- 2
also wenn ich dich richtig verstehe erfolgt die Tilgung über den Bausparvertrag?
Üblicherweise ist dann die Sondertilgung des Festdarlehen durch Auszahlung des Bausparvertrages bei Zuteilung kostenfrei.
Das Bauspardarlehen ist dann im Anschluss ebenfalls jederzeit kostenfrei tilgbar.
Somit ist die Finanzierung durch die Wartezeiten bei Sofortauffüllung des Bausparvertrages im Zeitraum von ca. 3 Monaten ablösbar.
So kenn ichs zumindest von der LBS.
Falls das bei dir anders sein sollte kann klar ein Vorfälligkeitsentgelt anfallen. Richtet sich nach Restzinsfestschreibung und akutellem Zinsniveau. Kann man also schwer schätzen.
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17.03.2009, 23:24 #9Original von Toppits
Sorry, aber Vertrag ist Vertrag. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach Veträge lösen könnte ohne Entschädigung des anderen Vertragspartners? Was würdest Du denn machen wenn deine Bausparkasse vertragsbrüchig wird?Gruß Rudi
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17.03.2009, 23:29 #10ehemaliges mitgliedGast
.... und die Höhe der Entschädigung sollte sicher im Vertrag oder in den AGB der BSk zu finden sein.
Falls nicht, würde ich auch verhandeln wollen.
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17.03.2009, 23:34 #11Original von Toppits
.... und die Höhe der Entschädigung sollte sicher im Vertrag oder in den AGB der BSk zu finden sein.
Falls nicht, würde ich auch verhandeln wollen.Gruß Rudi
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17.03.2009, 23:38 #12Original von max0082
also wenn ich dich richtig verstehe erfolgt die Tilgung über den Bausparvertrag?
Üblicherweise ist dann die Sondertilgung des Festdarlehen durch Auszahlung des Bausparvertrages bei Zuteilung kostenfrei.
Das Bauspardarlehen ist dann im Anschluss ebenfalls jederzeit kostenfrei tilgbar.
Somit ist die Finanzierung durch die Wartezeiten bei Sofortauffüllung des Bausparvertrages im Zeitraum von ca. 3 Monaten ablösbar.
So kenn ichs zumindest von der LBS.
Falls das bei dir anders sein sollte kann klar ein Vorfälligkeitsentgelt anfallen. Richtet sich nach Restzinsfestschreibung und akutellem Zinsniveau. Kann man also schwer schätzen.
nach den 10 Jahren erfolgt die Tilgung über den Bausparvertrag, danach kann ich ohne Beschränkung ein oder abzahlen.Gruß Rudi
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17.03.2009, 23:45 #13Original von Donluigi
Hesselbach, der Rudi meint nicht nicht Bank spielen daheim mit der KinderpostIch stell mir gerade vor, wie meine Bankerin reagieren würde, wenn ich so mit der reden würde.
Ich habe mal einen Kredit umschreiben wollen.
Ich stand in der Tür, und hörte den Sachbearbeiter sagen:
Wie will der denn das zurückzahlen.
Ich bin dann zum Abteilungsdirektor, und hab Ihm nur gesagt:
Wenn ich das nächste mal solch eine Respektlosigkeit hören würde, braucht er hier oben einen Notarzt.
Seitdem ist das Verhältnis etwas gespannt.
Nun wurde vor 3 Wochen ein Kreidt vorzeitig beendet, ohne Vorfälligkeitsentschädigung
Aktuell versucht man mich gerade mit irrwitzigen Zinsen abzuziehen. Begründung: Die Kredite sind gewerblich, und wären nicht vergleichbar mit den Häuslebauerzinsen.
Es kann dann wieder eine kleine Ansprache mit vielen Spitzen.
Man merkte es schier: der Bankdirektor hätte mir gerne eine reingesemmelt.
Manchmal ist es besser, nicht so zu sein wie ich, nehmt euch kein Beispiel.
Aber: es ist möglich, Kredite ohne Vorfälligkeit zu beenden.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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17.03.2009, 23:49 #14Original von rudi
Original von karlhesselbach
Also, wir haben letztens so einen Kredit einfach aufgelöst.
Ohne Vorfälligkeistentschädigung.
Du mußt im Vorfeld über Jahre einfach brutal auftreteten.
Also nicht so ich bin ein harter Geschäftsmann, sondern eher so:
Ihr könnt mich eh am Arsch lecken,
da geht einiges, wenn der Angstschweiß fließt, sobald Dein Name fällt
Schließen neue ab, und zahlen die auch retour.
Nur, irgendwann ging mir das Gehabe schwer auf die Nerven.
Wir haben einen winzigen Grunzelbetrieb, und müssen uns Blasengeblubber anhören wie rating und so einen Mist.
Vor 3 Wochen habe ich mich dann zu der feststellung verstiegen, mich nicht mehr heimisch zu fühlen bei meiner Bank.
Dort passieren zuviel Fehler, und man wird nur noch zur Nummer.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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17.03.2009, 23:57 #15
Vielleicht läst sich ja auf der Schiene eines Verkaufes des Objektes (an Verwandte wegen der Grunderwerbssteuer) mit anschliessender Kreditablösung etwas machen.
Gruß, Jochen
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18.03.2009, 00:00 #16Original von karlhesselbach
...
Ich bin dann zum Abteilungsdirektor, und hab Ihm nur gesagt:
Wenn ich das nächste mal solch eine Respektlosigkeit hören würde, braucht er hier oben einen Notarzt.
Manchmal ist es besser, nicht so zu sein wie ich, nehmt euch kein Beispiel.
Wir haben einen winzigen Grunzelbetrieb, und müssen uns Blasengeblubber anhören wie rating und so einen Mist.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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18.03.2009, 09:49 #17
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Unsere Rai**eisenbank will nicht mal Vorfälligkeitsentschädigung von uns. Sie besteht auf Fortführung des Darlehens. Ok, am Jahresende ist der Spuk vorbei.
Immer wieder das gleiche mit der Rai**eisenbank, man ist mit gehöriger Arroganz und Scheuklappen nur, ich betone "nur", auf Gewinnmaximierung konzentriert.
Den Begriff Hausbank habe ich aus meinem Vokabular gestrichen.
Mein Fazit: habt Ihr 50.000 Euro Miese bei der Bank, habt Ihr das Problem. Sind es 3 Millionen, hat es die Bank.
Liebe Grüße
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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18.03.2009, 12:09 #18
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- 101
Ich könnte jetzt einen stundenlangen Vortrag über "fristenkongruente Refinanzierungen von Banken" abhalten, aber das spare ich mir, weil ich davon ausgehen muss, hinterher den "Notarzt" rufen zu müssen.
Deshalb nur folgendes:
1. Vertrag ist Vertrag
2. Es gibt 2 Möglichkeiten vorzeitig aus einem Darlehensvertrag mit Festzinsvereinbarungen herauszukommen (Verkauf der Immobilie oder ein Nachfinanzierungsantrag, dem bankseitig nicht nachgekommen wird). In beiden Fällen ist die Bank verpflichtet, die Rückführung der Darlehensmittel gegen Zahlung einer VFE entgegenzunehmen. Die Höhe der VFE richtet sich nach dem Wiederanlagezins der Geldmittel. Dieses Procedere ist vom BGH vor einigen Jahren so entschieden worden. Basta.
3. Wenn man dennoch eine außerordentliche Rückführung der Darlehensmittel verhandelt, ist die Bank an das BGH-Urteil nicht gebunden und kann die Höhe der VFE beliebig festsetzen. Im Normalfall wird jedoch einer vorzeitigen Darlehensrückführung bankseitig nicht zugestimmt. Warum auch ?
4. Harte Worte beeindrucken heutzutage keinen Banker mehr (sorry Direggdär, auch nicht von Dir). Rating, Scoring usw. gehört zum Alltag und ist seit "Basel II" zur Normalität geworden. Wem das nicht gefällt, kann an die BAFin schreiben; ich setze dann meine Unterschrift daneben.Grüße Carsten
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18.03.2009, 14:26 #19
Aus dem Darlehen muß man Dich nicht rauslassen, aber man kann (Verkauf des Objekts wäre etwas blödsinnig).
Wenn man Dich rausläßt, dann i.d.R. (Hesselbach ist nicht die Regel :twistedgegen Vorfälligkeitsentschädigung, sprich Ersatz des Zinsschadens.
So mal über den dicken Daumen: Du zahlst noch 4 Jahre 4,1 %; der Bankeneinstand für 4 Jahre liegt irgendwo bei 3,0 %. Also beträgt der "Schaden" für die Bank in etwa 1,1 % p.a., wobei die das Geld ja auch zzgl. einer Marge wieder verleihen werden, was den Zinsschaden reduziert. Im Maximum solltest Du also bei einer Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 5.700 Euro liegen. Insofern würde ich das machen, weil Du Dein Geld nicht für 3 % aufwärts seriös 3 Jahre anlegen kannst.
Hesselbach: Du wärst mein Lieblingskunde
... Das Gedöns mit Rating, Scoring etc. für jeden kleinen Gewerbetreibenden geht uns selbst ohne Ende auf den Senkel, aber da gibt es Vorschriften (Basel etc.), die nunmal einzuhalten sind. Manchmal macht das sogar Sinn
!
Beste Grüße, Thilo
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18.03.2009, 15:07 #20
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Original von The Banker
Hesselbach: Du wärst mein Lieblingskunde
...
meiner auch
Grüße Carsten
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