M.E. reicht es immer noch mit Kreide zu markieren und ggf. Fotos zu machen ( Fotohandy hat fast jeder Dödel ) um dann zur Seite zu fahren und dort auf die blaue Ordnungsgewalt zu warten.
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10.05.2010, 16:56 #1
Verkehrs-Bagatellunfall - allgemeine Frage...
Nein, kein konkreter eigener Anlasse, aber immer wieder ärgerliche Anlässe: Ich beobachte oft, dass sich zwei Leute mit ihren Autos wieder zu Nahe gekommen sind, manchmal ein paar Lackschäden, manchmal ein Spiegel verbogen - im Grunde nichts Gravierendes (obwohl meist ein paar tausend Euro Reparatur sind).
Aaaber: Jetzt stehen die Leute mitten auf der Kreuzungoder in der Autobahnbaustelle und rufen erst mal in aller Ruhe die Polizei (die kann gerade nicht, ist noch beim Frühstück) - und verursachen einen riesigen Stau, für fast nichts. Da könnte man bekloppt werden, 5 km Stau, ein bisschen verbogenes Blech. Ätzend.
Wie sind da die Regeln? Früher konnte man die Stellen mit Kreide markieren und zur Seite fahren, gilt das heute auch noch? Wo sind da die Grenzen, wer entscheidet? Oder muss man schön verkehrsbehindernd stehenbleiben, wenn nur einer der Kontrahenten das will? Man hat das Gefühl, die Leute haben Schiss das Fahrzeug zur Seite zu stellen, weil sie dann gleich der Fahrerflucht bezichtigt werden könnten.
Sicher gibt's hier Experten, die das wissen.77 Grüße!
Gerhard
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10.05.2010, 17:03 #2
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10.05.2010, 17:13 #3
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Solange ich den Schaden nicht abschätzen kann, bleiben die Fahrzeuge zwecks Unfallaufnahme stehen und ich rufe die Polizei. Wenn die Fahrzeuge erst mal umgesetzt sind, ggf. 50 Meter und mehr, kann der Unfallgegner viel behaupten und die Beweislast liegt bei mir als Geschädigtem.
Vieles, was nach einem Bagatellschaden ausschaut, entpuppt sich hinter als Schaden von mehreren Tausendern. Hatte selbst mal bei einem Auffahrunfall eine kleine Delle im hinteren Kunststoffstossfänger. Der Gutachter stellte im Nachhinein einen 6.500 € teuren Gesamtschaden fest. Am Unfallort hatte ich das so nicht beurteilt.
Sorry, aber da interessiert es mich nicht, ob andere pünktlich einen Termin erreichen.
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10.05.2010, 17:24 #4
Ist nicht ganz einfach, bei meinem Dienstwagen MUSS man warten bis die Polizei den Unfall aufnimmt, sonst gibt es Ärger mit der Versicherung und dem Leasinggeber.
Gruß Ulrich
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10.05.2010, 17:26 #5
Die StVO sagt:
§34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
(...)
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren
(...)Gruss Wolfgang
_______________________________________________
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10.05.2010, 17:34 #6
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Original von blarch
... und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren
(...)[/I]
Ich sehe mich ausser Stande dies bei einem 50.000 € Auto zu beurteilen. Unterm Blech bzw. hinter der Stoßstange kann sich ein immenser Schaden verstecken - selbst erlebt.
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10.05.2010, 18:24 #7
Das ist das Problem: wer kann überhaupt entscheiden, was ein geringfügiger Schaden ist. Das gibt's doch heute nicht mehr.
77 Grüße!
Gerhard
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10.05.2010, 19:37 #8
Und genau deshalb würde ich einfach stehen bleiben. Wenn lediglich der Spiegel abgeknickt ist o.Ä., dann kann man wohl getrost zur Seite fahren, ansonsten besser stehen bleiben
Cheers,
Nils
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10.05.2010, 19:47 #9
RE: Verkehrs-Bagatellunfall - allgemeine Frage...
Original von siebensieben
...und rufen erst mal in aller Ruhe die Polizei (die kann gerade nicht, ist noch beim Frühstück) - und verursachen einen riesigen Stau, für fast nichts. Da könnte man bekloppt werden, 5 km Stau, ein bisschen verbogenes Blech. Ätzend.
Gibt es hierfür konkrete Hinweise oder hat es Dich, obwohl eigentlich ein Mann der gemäßigten Töne, einfach nur mal hingerissen...?
Ich kenne nämlich einen ganzen Haufen Polizisten, die an manchen Tagen nicht mal ein Butterbrot gegessen bekommen...
P.S: Ich kann natürlich nur aus dem Nahfeld der Polizei NRW berichten, wo penibel erfasste Einsatzreaktionszeiten und dezentrale Schichtmodelle, die sich an den Einsatzbelastungsspitzen ausrichten, relativ wenig Raum für Frühstücksorgien auf Kosten der mündigen Bürgerschaft bleibt.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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10.05.2010, 19:59 #10
Also,
aus eigener Erfahrung reicht ein Foto, egal wie hoch der Schaden ist. Die meines erachtens wichtigere Frage ist, wer hat Schuld! Ist diese Frage klar zu beantworten, Bilder machen, mit Kreide markieren, ZEUGEN suchen. Über den Rest streiten sich sowieso die Versicherungen.
Sollte aber die Schuldfrage nicht ganz klar sein, auf alle Fälle stehen bleiben.
Gruß MArcGruß Marc
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10.05.2010, 20:57 #11Original von blarch
Die StVO sagt:
§34 Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
(...)
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren
(...)
und kann dich nen 30iger kosten wenn du nicht zur seite fährst bei ner bagatelle...
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911 Grüße Sascha
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10.05.2010, 21:11 #12
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RE: Verkehrs-Bagatellunfall - allgemeine Frage...
Original von siebensieben
Nein, kein konkreter eigener Anlasse, aber immer wieder ärgerliche Anlässe: Ich beobachte oft, dass sich zwei Leute mit ihren Autos wieder zu Nahe gekommen sind, manchmal ein paar Lackschäden, manchmal ein Spiegel verbogen - im Grunde nichts Gravierendes (obwohl meist ein paar tausend Euro Reparatur sind).
Aaaber: Jetzt stehen die Leute mitten auf der Kreuzungoder in der Autobahnbaustelle und rufen erst mal in aller Ruhe die Polizei (die kann gerade nicht, ist noch beim Frühstück) - und verursachen einen riesigen Stau, für fast nichts. Da könnte man bekloppt werden, 5 km Stau, ein bisschen verbogenes Blech. Ätzend.
Wie sind da die Regeln? Früher konnte man die Stellen mit Kreide markieren und zur Seite fahren, gilt das heute auch noch? Wo sind da die Grenzen, wer entscheidet? Oder muss man schön verkehrsbehindernd stehenbleiben, wenn nur einer der Kontrahenten das will? Man hat das Gefühl, die Leute haben Schiss das Fahrzeug zur Seite zu stellen, weil sie dann gleich der Fahrerflucht bezichtigt werden könnten.
Sicher gibt's hier Experten, die das wissen.
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10.05.2010, 22:02 #13Original von KEB
Solange ich den Schaden nicht abschätzen kann, bleiben die Fahrzeuge zwecks Unfallaufnahme stehen und ich rufe die Polizei. Wenn die Fahrzeuge erst mal umgesetzt sind, ggf. 50 Meter und mehr, kann der Unfallgegner viel behaupten und die Beweislast liegt bei mir als Geschädigtem.
Vieles, was nach einem Bagatellschaden ausschaut, entpuppt sich hinter als Schaden von mehreren Tausendern. Hatte selbst mal bei einem Auffahrunfall eine kleine Delle im hinteren Kunststoffstossfänger. Der Gutachter stellte im Nachhinein einen 6.500 € teuren Gesamtschaden fest. Am Unfallort hatte ich das so nicht beurteilt.
Sorry, aber da interessiert es mich nicht, ob andere pünktlich einen Termin erreichen.
Das muss man sich mal vorstellen: Ein reiner Blechschaden ohne Personenschaden auf einer zweispurigen Hauptverkehrsader und das im morgendlichen Berufsverkehr.
Bravo, das waren Könner ....
Gruß joo
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10.05.2010, 22:24 #14Original von TOG1966
M.E. reicht es immer noch mit Kreide zu markieren und ggf. Fotos zu machen ( Fotohandy hat fast jeder Dödel ) um dann zur Seite zu fahren und dort auf die blaue Ordnungsgewalt zu warten.
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11.05.2010, 18:29 #15
- Registriert seit
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- 511
Original von mob
Also,
aus eigener Erfahrung reicht ein Foto, egal wie hoch der Schaden ist. ...
So ein Foto hab' ich.
Delle in der Kunststoffstoßstange - Schaden 6.500 Euro. Das zum Thema Ein Foto reicht.
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11.05.2010, 18:45 #16
Und WAS hätte sich an der Sachlage geändert, wenn die Unfallstelle markiert, fotografiert und freigeräumt worden wäre und dann der Unfall durch die Polizei aufgenommen wäre
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11.05.2010, 19:43 #17Original von KEB
Original von mob
Also,
aus eigener Erfahrung reicht ein Foto, egal wie hoch der Schaden ist. ...
So ein Foto hab' ich.
Delle in der Kunststoffstoßstange - Schaden 6.500 Euro. Das zum Thema Ein Foto reicht.
Aber was du mir damit sagen willst, verstehe ich nicht ganz.
Ich sags nochmal! wichtig ist die Schuldfrage, nicht die Schadenshöhe. Mal abgesehen von Personenschaden.
Gruß MarcGruß Marc
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11.05.2010, 20:52 #18
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Wo ist denn der Mehrnutzen, wenn die Fahrzeuge weiter dort stehen und alles behindern? Welche zusätzlichen Beweise werden denn gesichert? Was macht die Polizei, außer zu sagen: Los, an den Rand fahren, dann nehmen wir mal auf?
In manchen Ländern soll ja ohne Personenschaden gar keine Polizei angerückt kommen...
30 Euro Strafe für eine blockierte Hauptverkehrsstraße ist ein Witz und steht in keinem Zusammenhang mit dem volkswirtschaftlichen Schaden.Viele Grüße,
Eiko.
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11.05.2010, 20:58 #19
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Original von KEB
Solange ich den Schaden nicht abschätzen kann, bleiben die Fahrzeuge zwecks Unfallaufnahme stehen und ich rufe die Polizei. Wenn die Fahrzeuge erst mal umgesetzt sind, ggf. 50 Meter und mehr, kann der Unfallgegner viel behaupten und die Beweislast liegt bei mir als Geschädigtem.
Vieles, was nach einem Bagatellschaden ausschaut, entpuppt sich hinter als Schaden von mehreren Tausendern. Hatte selbst mal bei einem Auffahrunfall eine kleine Delle im hinteren Kunststoffstossfänger. Der Gutachter stellte im Nachhinein einen 6.500 € teuren Gesamtschaden fest. Am Unfallort hatte ich das so nicht beurteilt.
Sorry, aber da interessiert es mich nicht, ob andere pünktlich einen Termin erreichen.
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