Ne Elmar, die Form sicher nicht, aber mit der ist es ja nicht getan, die kannste auch googeln.

Nicht jedoch die inhaltliche und juristische Gestaltung!

Ich höre von einem guten Freund (Fachanwalt für Erbrecht ) regelmäßig wo er wieder die Kohlen aus dem Feuer holen muss, trotz korrekter Einhaltung der Formvorschriften durch den Erblasser. Außerdem habe ich so etwas schon im der engeren Verwandtschaft mitbekommen.