Berliner Testament betrifft nur Ehepaare mit Kindern.... Ist das ein Thema für dich, Elmar?
Es ist schwierig allgemeine Tipps, für einen konkreten aber nicht offenbarten Fall zu geben. In deinem Fall solltest du daran denken, dass deine Eltern - so sie noch leben, einen Pflichteilanspruch haben.
Zum Formerfordernis des handschriftlichen Testaments. Es muss wirklich komplett handschriftlich sein. Es muss mit allen Vor- und Zunamen unterschrieben sein.
Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament, aus dem Grund da unsere Kinder noch sehr klein sind. Und wenn einer von uns stirbt, dann soll der Überlebende frei schalten und walten können.
Wir haben seinerzeit das Testament meiner Schwiegereltern ausgeliehen und abgeschrieben.
Grundsätzlich gilt im Erbrecht, solange die Erbenden sich einig sind, ist völlig egal was im Testament steht. Die Erben können immer zum Notar marschieren und erklären, wir verstehen das Testament wie folgt.... Und dann können sie fröhlich ändern.
Noch ein Wort: Der Erbfall ist auch immer ein Freudentag für das Finanzamt. Da kommt nämlich alles auf den Tisch. Steuersünden zu vererben ist extrem häßlich. Solche Dinge konsolidiert man besser zu Lebzeiten.
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Baum-Darstellung
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09.05.2010, 15:23 #14Martin
Everything!
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