1. Grundsätzlich: man braucht nicht unbedingt ein Testament, es gibt eine gesetzliche Erbfolge.

2. Das deutsche Erbrecht kennt Pflichtanteile für die Abkömmlinge, Ehegatten, Eltern und Lebenspartner. Das sind Mininmalansprüche, die man auch per Testament nicht (bzw. nur in extremen Ausnahmefällen) weiter reduzieren kann.

3. Es gibt Formerfordernisse, verkürzt komplett handschriftlich oder Notar.

4. Wenn es sich um einen größeren oder komplexen Nachlass (Immobilien Firmenvermögen etc) geht, sollte man das Testament nur ein Schritt des Vermögenstransfers sein. Man beginnt da besser zu Lebzeiten. Ähnlich wichtig wie der Notar ist dann der Steuerberater.

5. Ehepaare mit Kindern können auch ein sogenanntes Berliner Testament abschliessen. Das bedeutet verkürzt: Nach Ableben eines Ehegatten erbt der überlebende Ehegatte alles. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehehgatenn erben die Kinder.