Hallo,
Ergebnis einer Faxanfrage bei ROLEX:
einen Tag später die Kripo an der Haustür (ROLEX hatte umgehend die Polizei informiert).
mit Durchsuchungsbefehl wg. Helerware -wenn die Uhr nicht freiwillig herausgegeben wird.
Die Freundin wusste glücklicherweise wo sie lag.
Unterm Strich: die privat -ohne Kasten/Papiere gekaufte 1680 weg,
Rückübereignung der Uhr an den rechtmäßigen Eigentümer.
-Der hat nicht schlecht gestaunt: nach 6! Jahren die ehemals vergammelte Uhr zurück jetzt aber: aufgearbeitet ,gereinigt , neues Glas neuer Zeigersatz mit neuwertigem Oysterband !
Und der Rest: Rückzahlungen der Kaufpreise der Besitzer(gutläubige Sammler und Profi Händler) untereinander , teils über den Klageweg (es waren 5 "Vorbesitzer") der ursprüngliche Dieb konnte nicht ermittelt werden.

Deshalb -wenn ich noch mal anfrage , dann ohne Preisgabe meiner Adresse (und der Uhr ) über den Konzi.
Klar muß der rechtmäßige Eigentümer seine Uhr zurücherhalten -aber das neuwertige Band hätte ich vorher abgemacht und so eine Polizei/Staatsanwaltschaft Aktion mit anschließendem Papierkrieg ,Vorladungen, Befragungen, Aussagen, Anzeigen der Verkäufer braucht kein Mensch