Original von Donluigi
Wenn ein Verkäufer schlechte Ware liefert und dann die Rückzahlung verzögert, gehört er negativ bewertet. Die Tatsache, daß er rückabwickelt, ist schließlich kein huldvoller Gnadenakt, sondern Pflicht.
Korrekt. Eine negative Bewertung stand auch nicht zur Diskussion, von wegen "reinwürgen". Die Rückabwicklung scheint gut zu laufen, ich warte noch den Geldeingang ab. Was mich stört, ist der Versuch, mit grottiger Ware systematisch auch an Rückläufern verdienen zu wollen, dass ich ihm wegen ein paar Euros Gesetze erklären muss und er dann leicht pampig reagiert:

"Soll uns recht sein - es ist nur schade, dass Zeit und Mühe nicht honoriert werden."

Original von hugo
wir wissen nicht um was es geht,wir wissen nicht was in der artikel beschreibung stand,wir wissen nicht was in welchem zustand geliefert wurde.
Beschreibung des Verkäufers

- Vorderseite: minimale Gebrauchspuren
- Rückseite (Alu-Schale): sehr schöner Gesamteindruck, kaum Abnützungen, minimalste Punkt-Kratzer an Ecken und Kanten (siehe Originalbilder)
- Chromring: minimale Gebrauchspuren
- schwarzer Antennenteil (Rückseite unten): minimale Gebrauchspuren
Zum Vergleich die Lieferung, oberflächlich gereinigt:
















Original von hugo
kauf im internet ist immer schwierig,allein aus dem grund das die wahrnehmung eines zustandes doch sehr unterschiedlich ist.
Willst du's haben? Zur Post ginge es erst am Nachmittag, eine schnelle PN würde helfen.

Ich bin eigentlich kein Problemkunde, aber mich verarschen zu wollen funktioniert nicht. Mit "leben lassen" hat das nichts zu tun, solche VK sind zu sanktionieren.