Original von Donluigi
Wenn ein Verkäufer schlechte Ware liefert und dann die Rückzahlung verzögert, gehört er negativ bewertet. Die Tatsache, daß er rückabwickelt, ist schließlich kein huldvoller Gnadenakt, sondern Pflicht. Ich meine aber auch, daß nach einer gecancelten Transaktion keine Bewertung möglich ist. Ich würde, wenn ich wirklich mit dem VK unzufrieden wäre, nicht canceln. Schlechte Verkäufer gehören gestraft.
na ja,irgendwie schon richtig,andererseits machen wir hier schon wieder fleissig rätselraten

wir wissen nicht um was es geht,wir wissen nicht was in der artikel beschreibung stand,wir wissen nicht was in welchem zustand geliefert wurde.

kauf im internet ist immer schwierig,allein aus dem grund das die wahrnehmung eines zustandes doch sehr unterschiedlich ist.

die besten beispiele gibt es hier bei uhren doch täglich,der eine sagt zustand gut(7-8),die ptm sagt zustand befriedigend (6-7) und die optm fällt in ohnmacht

daher leben und leben lassen,
da die rückabwicklung geklappt hat (wenn auch mit kleinen hindernissen) ist das thema erledigt.

was wenn es nur ein einmaliger ausrutscher war?

so eine "warnung vor schlechtem verkäufer" egal ob in diesem fall berechtigt oder nicht,bringt einem doch ausser innerlicher befriedigung nichts.
ausser das man vielleicht selber noch negativ bewertet wird.

da wird denn aber sofort die löschung der bewertung beantragt ......

und schon schaukelt sich das ganze schön weiter hoch.

wenn überhaupt würde ich eventuell neutral bewerten und verzögerte rücknahme etc. schreiben.

ware zurück,geld zurück und gut ist.
für alles andere sind mir meine zeit und meine nerven zu kostbar.