Wenn Zentrale Schäden an der Beifahrerseite bestätigt, oder/und Du auch noch eine Vollkasko hast, ist der Fall erledigt. Entspanne Dich.

Beim letzten Mietwagen hatte ich trotz eingehender Prüfung das eingedrückte Schloß an der Heckklappe nicht gesehen. Kam keine Nachforderung. Hatte aber auch schon beim Abgeben Prüfer, die mit der Lupe um das Auto gingen. Bei einem Wohnmobil, das wir mit SB gemietet hatten war diese nach einem Schaden komplett weg. Ok, der Schaden war sicherlich höher. Aber unabhängig von der Schadenshöhe behält der Vermieter den kompletten Selbstbehalt ein. Daher nur noch Anmietung mit CDW (Vollkasko) ohne Selbstbehalt (so möglich).

LG

Michael